Ehrenkodex für Trainer und Trainerinnen

 

Pflichten der Trainer und Trainerinnen:

 

  1. Sie garantieren die Sicherheit der Sportler und Sportlerinnen, mit denen sie arbeiten.
  2. Es darf niemals zu intimen oder sexuellen Beziehungen mit ihren Sportlern und Sportlerinnen kommen. Das schließt die Bitte um sexuelle Gefälligkeiten oder die Drohung ein, dass die Abweisung dieser Bitte zu Vergeltungsmaßnahmen führt.
  3. Sie respektieren die Würde des Sportlers und der Sportlerin. Verbales oder körperliches Verhalten, das den Tatbestand der Belästigung oder des Missbrauchs darstellt, ist nicht akzeptabel.
  4. Sie vertreten oder entschuldigen niemals den Gebrauch von Drogen oder anderen verbotenen Substanzen zur Leistungssteigerung.
  5. Sie versorgen niemals einen minderjährigen Sportler oder eine minderjährige Sportlerin mit Alkohol.

 

Definition von Belästigung:

 

Belästigung kann in vielen Formen auftreten, sie lässt sich aber allgemein als ein Verhalten definieren – Bemerkungen und/oder Verhaltensmuster eingeschlossen –, das beleidigt, einschüchtert, erniedrigt, verletzt, böswillig verhöhnt, herabsetzt oder eine einzelne Gruppe oder Einzelperson auf sonstige Art und Weise vor den Kopf stößt oder als ein Verhalten, das eine unangenehme Atmosphäre schafft.

 

Belästigung kann folgende Tatbestände umfassen:

-         Schriftliche oder verbale Beschimpfungen oder Drohungen

-         Sexuell ausgerichtete Kommentare

-         Beschimpfung aufgrund von Rasse oder Volksgruppe

-         Unerwünschte Bemerkungen, Witze, Anzüglichkeiten oder Verspottung des Körpers, der Kleidung, des Alters, des Familienstandes, der sexuellen Orientierung, der Volksgruppe oder der Rasse, der Religion einer Person usw.

-         Herumzeigen von sexuell eindeutigen, rassistischen oder sonstigen abstoßenden bzw. abwertenden Materialien

-         Sexuelle, rassenbezogene, ethnische oder religiöse Graffiti

-         Derbe Witze, die Peinlichkeit oder Verlegenheit hervorrufen, die die Sicherheit einer Person gefährden oder sich negativ auf die Leistung auswirken

-         Unerwünschte sexuelle Bemerkungen, Angebote oder Wünsche

-         Lüsternes Anstarren (zweideutige Blicke) oder sonstige obszöne oder beleidigende Gesten

-         Gönnerhaftes, herablassendes, unerhebliches Verhalten, das die Selbstachtung untergräbt oder die Leistung bzw. die Arbeitsbedingungen beeinträchtigt

-         Körperliche Verhaltensweisen wie Berührung, Küsse, Tätscheln, Kneifen usw.

-         Körperlicher Angriff

 

Ich habe die obigen Darstellungen gelesen und verstanden und bin damit einverstanden, durch mein Verhalten die Normen der Verhaltensregeln für Trainer und Trainerinnen und des Ehrenkodex unter Beweis zu stellen.

 

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