Geschäftsverteilungsplan
der GKL
beschlossen
von der GKL am 8.10.2005
Für die
Leistungssportförderung in Baden und Württemberg ist die GKL zuständig.
Die GKL wird
durch den Geschäftsführer (Sprachgebrauch des LSV: Leistungssportkoordinator)
vertreten, bei dessen Verhinderung durch die gesetzlichen Vertreter der beiden
Schachverbände.
Die
Arbeitsgremien der GKL sind:
A)
Technischer
Ausschuss der GKL (TA der GKL)
B)
GKL
Zusammensetzung
der Arbeitsgremien:
A) TA der GKL:
- Geschäftsführer
- Leistungssportreferenten BSV und SVW
- Landestrainer
- ein Mitglied der DSB-Leistungssportkommission aus Baden-Württemberg
B) GKL :
- Mitglieder der TA der GKL
- Präsidenten BSV und SVW oder deren Vertreter
- Vorsitzende SJB und WSJ oder deren Vertreter
An
der Sitzung des TA der GKL nehmen die Vorsitzenden der SJB und der WSJ oder
deren Vertreter zur Thematik „Kadernominierung / Kaderkriterien“ stimmberechtigt
teil.
Aufgaben
der GKL:
Die
Aufgaben der GKL sind in der Konzeption Leistungssportförderung der GKL
beschrieben.
Einzelne
Aufgaben sind den Gremien der GKL oder Einzelpersonen bzw.
Organisationseinheiten zugeordnet, insbesondere die unten aufgeführten.
TA
der GKL:
- Treffen der
laufenden Entscheidungen, die über die Zuständigkeit der Einzelpersonen hinausgeht
- Vorberatung der Sitzungen
der GKL
- Zusammenarbeit mit
dem Deutschen Schachbund, Vertretung der beiden Schachverbände in der
Leistungssportkommission des Deutschen Schachbundes
- Erarbeitung und
ständige Überprüfung der Kaderkriterien
- Beschlussvorlage
für die Kaderaufstellung
- Vorschlagsverantwortung
für Bundeskadernominierung
Geschäftsführer:
- Ansprechpartner für
den Landessportverband Baden-Württemberg im Bereich des Leistungssports
- Organisatorische
Abwicklung der GKL und ihrer Maßnahmen für den nicht-schachspezifischen Teil
- Verwaltungstechnische
und kaufmännische Abwicklung der GKL und ihrer Maßnahmen
- Ansprechpartner für
Kaderathleten, Eltern
- Ansprechpartner für
Deutschen Schachbund sowie für Förderer (Gemeinden, Sponsoren)
- Terminplanung
- Korrespondenz der
GKL
- PR-Arbeit (extern/intern),
Herausgabe von Kaderinformationen
- Koordination
Beschlussvorlage für die Kaderaufstellung
- Vorsitz der GKL-Sitzungen
- Vor- und
Nachbereitung der GKL-Sitzungen
Leistungssportreferenten
BSV und SVW:
- Organisatorische
Abwicklung der Maßnahmen der GKL für den schachspezifischen Teil (in
Absprache mit dem Landestrainer)
- Ansprechpartner für
Kaderathleten, Eltern
- Kontakt zu den
Landeskaderathleten und den baden-württembergischen Bundeskaderathleten
- Kontakt zum
Trainerpool
- Sichtungen bei
Turnieren (nach Absprache mit dem Landestrainer)
Landestrainer:
- Organisatorische
Abwicklung der Maßnahmen der GKL für den schachspezifischen Teil (in
Absprache mit den Leistungssportreferenten) inkl. Trainerauswahl
- Kontaktpflege zu
Kaderathleten, Eltern
- Fortschrittsberichte
über Landeskaderathleten
- Trainingspezifische
Maßnahmen sowie deren Vor- und Nachbereitung
- Erstellung von
Jahrestrainingsplänen
- Betreuung und
Beratung der Landeskaderathleten in Training und Wettkampf
- Zusammenarbeit mit
den Heimtrainern der Kaderathleten
- Entwicklung der
Trainingslehrpläne für die Kadermaßnahmen (in Abstimmung mit den
Leistungssportreferenten)
- Koordination der
Talentstützpunkte im Schachspezifischen
- Aufbau und teamorientierte
Leitung des Trainerstabs
- Mitarbeit in Aus-
und Fortbildung von Trainern
- Erstellung von
Lehrmaterial
- Einsatzplanung für
den Trainerstab (Lehrgänge, Meisterschaften)
- Regelmäßige
Berichterstellung über Maßnahmen und Tätigkeit
Schachjugenden:
- Mitarbeit im TA der
GKL
- Freiplatzvergabe
bei den Landesmeisterschaften
- Durchführung des Grand-Prix
- Organisatorische
Durchführung der Deutschen Jugendeinzelmeisterschaften und der Deutschen
Ländermeisterschaft; Trainerauswahl bei den beiden Meisterschaften (in Zusammenarbeit
mit dem Landestrainer)
- Vorschlagsrecht für
Kaderaufstellungen
Definitionen:
Trainerpool: Gesamtheit
der akkreditierten Trainer in Baden-Württemberg
Trainerstab: Trainer,
mit denen die GKL zusammenarbeitet
Beschlussfassungen:
Bei
Beschlüssen zählt die einfache Mehrheit der Abstimmenden, Enthaltungen sind
nicht mitzuzählen. Es wird offen abgestimmt. Votieren die Vertreter einer der
beiden Landesverbände komplett gegen eine Vorlage, so soll diese neu beraten
werden.
In
dringenden oder einfachen Fällen können Abstimmungen per E-Mail durchgeführt
werden.
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Auszug
aus der Konzeption Leistungssportförderung:
2.
Organisation und Struktur der GKL:
Die
Leistungssportförderung in Baden und Württemberg wird zentral von der GKL
durchgeführt.
Die
GKL wird von den Schach-Landesverbänden gebildet. Beschlüsse von grundsätzlicher
Bedeutung können nicht gegen die Stimmen eines Landesverbandes getroffen
werden.
Die
GKL gibt sich einen Geschäftsverteilungsplan. Dieser regelt die Zuständigkeit
und Aufgaben von Einzelpersonen und Gremien/ Organisationseinheiten.
Die GKL wird
durch den Leistungssportkoordinator (Geschäftsführer) vertreten, bei dessen Verhinderung
durch die gesetzlichen Vertreter der beiden Schachverbände.
Landestrainer,
Leistungssportkoordinator und einzelne Gremiumsmitglieder können auch
nicht-ehrenamtliche Mitarbeiter sein.
Personalangelegenheiten
regeln die beiden Landesschachverbandspräsidenten gemeinsam regelmäßig in
Abstimmung mit dem Leistungssportkoordinator.
Die
GKL tagt mindestens einmal jährlich im großen Kreis.
Aufgaben der
GKL sind insbesondere:
- Fortschreibung der
Konzeption Leistungssportförderung
- Aufstellen und
Festlegung des Haushaltsplanes (nach Beschlüssen der Landesschachverbände)
- Zusammenarbeit mit
dem Deutschen Schachbund, Vertretung der beiden Schachverbände in der
Kommission Leistungssport des Deutschen Schachbundes
- Zusammenarbeit mit
den Landesschachverbänden und -schachjugenden
- Ansprechpartner für
den Landessportverband Baden-Württemberg im Bereich des Leistungssports
- Erarbeitung und
ständige Überprüfung der Kaderkriterien
- Kaderaufstellung
Landeskader
- Betreuung des
Landeskaders
- Bestimmen der Arten
der periodischen Fördermaßnahmen
- Einrichtung und
Führung des Landesleistungszentrums in Baden-Baden und eines/der
Regionalen Spitzensportzentrums/-zentren
- Betreuung der
Talentstützpunkte
- Betreuung der
Leistungsstützpunkte
- Festlegung von
Honorarsätzen
- Disziplinarverantwortung
für Honorarkräfte und angestellte Mitarbeiter (ausgenommen
Leistungssportkoordinator und Landestrainer)