Geschäftsverteilungsplan der GKL

beschlossen von der GKL am 8.10.2005

Für die Leistungssportförderung in Baden und Württemberg ist die GKL zuständig.

Die GKL wird durch den Geschäftsführer (Sprachgebrauch des LSV: Leistungssportkoordinator) vertreten, bei dessen Verhinderung durch die gesetzlichen Vertreter der beiden Schachverbände.

Die Arbeitsgremien der GKL sind:

A)    Technischer Ausschuss der GKL (TA der GKL)

B)     GKL

Zusammensetzung der Arbeitsgremien:

A)    TA der GKL:

- Geschäftsführer
- Leistungssportreferenten BSV und SVW
- Landestrainer
- ein Mitglied der DSB-Leistungssportkommission aus Baden-Württemberg

B)     GKL :

- Mitglieder der TA der GKL
- Präsidenten BSV und SVW oder deren Vertreter
- Vorsitzende SJB und WSJ oder deren Vertreter

 

An der Sitzung des TA der GKL nehmen die Vorsitzenden der SJB und der WSJ oder deren Vertreter zur Thematik „Kadernominierung / Kaderkriterien“ stimmberechtigt teil.

 

Aufgaben der GKL:

Die Aufgaben der GKL sind in der Konzeption Leistungssportförderung der GKL beschrieben.

Einzelne Aufgaben sind den Gremien der GKL oder Einzelpersonen bzw. Organisationseinheiten zugeordnet, insbesondere die unten aufgeführten.

 

TA der GKL:

Geschäftsführer:

Leistungssportreferenten BSV und SVW:

Landestrainer:

Schachjugenden:

 

Definitionen:

Trainerpool:          Gesamtheit der akkreditierten Trainer in Baden-Württemberg

Trainerstab:          Trainer, mit denen die GKL zusammenarbeitet

 

 

Beschlussfassungen:

Bei Beschlüssen zählt die einfache Mehrheit der Abstimmenden, Enthaltungen sind nicht mitzuzählen. Es wird offen abgestimmt. Votieren die Vertreter einer der beiden Landesverbände komplett gegen eine Vorlage, so soll diese neu beraten werden.

 

In dringenden oder einfachen Fällen können Abstimmungen per E-Mail durchgeführt werden.

 

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Auszug aus der Konzeption Leistungssportförderung:

 

2. Organisation und Struktur der GKL:

Die Leistungssportförderung in Baden und Württemberg wird zentral von der GKL durchgeführt.

Die GKL wird von den Schach-Landesverbänden gebildet. Beschlüsse von grundsätzlicher Bedeutung können nicht gegen die Stimmen eines Landesverbandes getroffen werden.

Die GKL gibt sich einen Geschäftsverteilungsplan. Dieser regelt die Zuständigkeit und Aufgaben von Einzelpersonen und Gremien/ Organisationseinheiten.

Die GKL wird durch den Leistungssportkoordinator (Geschäftsführer) vertreten, bei dessen Verhinderung durch die gesetzlichen Vertreter der beiden Schach­ver­bän­de.

Landestrainer, Leistungssportkoordinator und einzelne Gremiumsmitglieder können auch nicht-ehrenamtliche Mitarbeiter sein.

Personalangelegenheiten regeln die beiden Landesschachverbands­präsidenten gemeinsam regelmäßig in Abstimmung mit dem Leistungs­sportkoordinator.

Die GKL tagt mindestens einmal jährlich im großen Kreis.

Aufgaben der GKL sind insbesondere: