Konzeption Leistungssportförderung der Gemeinsamen Kommission Leistungssport des Badischen Schachverbandes und des Schachverbandes Württemberg (GKL)
Stand: 27.09.2008
1. Ziele und Voraussetzungen
2. Organisation und Struktur der GKL
3. Herkunft und Einsatz der Finanzmittel
4. Kaderstruktur und Förderung; Aufnahmekriterien
5. Phasenablauf der Leistungssportförderung
6. Teilkonzeptionen
7. Stützpunkte / Hochburgen / Trainingsstätten
8. Trainer / Betreuer / Organisation
9. Gesundheitliche Betreuung/ Sportwissenschaftliche Forschungen
10. Maßnahmen der sozialen Betreuung
11. Wettkampfsystem
Beschlossen von der GKL Schach Baden-Württemberg am 02.04.2000
Beschlossen vom Verbandstag des Badischen Schachverbandes am 27.05.2000
Beschlossen vom erweiterten Präsidium des Schachverbandes Württemberg am 01.07.2000
Weiterentwickelt von der GKL im Dezember 2003
Bestätigt vom erweiterten Präsidium des Schachverbandes Württemberg am 31.01.2004
Bestätigt vom Verbandstag des Badischen Schachverbandes am 08.05.2004
Fortgeschrieben von der TA der GKL Schach Baden-Württemberg am 30.07.2006
Fortgeschrieben von der GKL Schach Baden-Württemberg am 27.9.2008
1. Ziele und Voraussetzungen:
Die Konzeption Leistungssportförderung der Gemeinsamen Kommission Leistungssport (GKL) des Badischen Schachverbandes (BSV) und des Schachverbandes Württemberg (SVW) basiert sowohl auf Vorgaben des Deutschen Schachbundes (DSB) (Konzeption zur Leistungssportförderung im Deutschen Schachbund und Strukturplan 2006 - 2009) als auch auf Vorgaben des Landessportverbandes Baden-Württemberg (Förderkonzept Leistungssport) und ist mit diesen abgestimmt.
Unter Leistungssportförderung wird im Folgenden die Beratung und Unterstützung der talentiertesten, leistungswilligsten und spielstärksten Schachspieler und Schachspielerinnen in Baden-Württemberg auf deren Weg in die nationale und internationale Spitze verstanden.
Die Konzeption beinhaltet nicht die Trainingsinhalte bzw. die Trainer- und Übungsleiterausbildung. Diese sind in gesonderten Konzepten enthalten.
Nachfolgende Ausführungen beinhalten die Leitlinien und Maßnahmen auf Landesebene, soweit es in die Zuständigkeit des BSV und des SVW und ihrer Untergliederungen fällt.
Eine erfolgreiche Leistungssportförderung bedingt eine enge Zusammenarbeit auf allen Ebenen der Schachorganisation. Zudem wird das Elternhaus in die Fördermaßnahmen einbezogen.
Die Verantwortlichen für die Umsetzung der Leistungssportförderung im BSV und im SVW haben gegenüber den Kindern, Jugendlichen und den Elternhäusern eine soziale Verantwortung und stellen immer den zu Fördernden in den Vordergrund der Überlegungen.
So wird auch jegliche Empfehlung und Anwendung von erklärten Dopingmitteln (DSB, DOSB, IOC) missbilligt und verfolgt.
Ziele:
Die Leistungssportförderung soll im Einzelnen
Diese Konzeption ist jährlich auf ihre Effektivität zu prüfen und bei Bedarf, mindestens alle vier Jahre, fortzuschreiben.
2. Organisation und Struktur der GKL:
Die Leistungssportförderung in Baden und Württemberg wird zentral von der GKL durchgeführt.
Die GKL wird von den Schach-Landesverbänden gebildet. Beschlüsse von grundsätzlicher Bedeutung können nicht gegen die Stimmen eines Landesverbandes getroffen werden.
Die GKL gibt sich einen Geschäftsverteilungsplan. Dieser regelt die Zuständigkeit und Aufgaben von Einzelpersonen und Gremien/ Organisationseinheiten.
Die GKL wird durch den Leistungssportkoordinator (Geschäftsführer) vertreten, bei dessen Verhinderung durch die gesetzlichen Vertreter der beiden Schachverbände.
Landestrainer, Leistungssportkoordinator
und einzelne Gremiumsmitglieder können auch nicht-ehrenamtliche Mitarbeiter
sein.
Personalangelegenheiten regeln die beiden Landesschachverbandspräsidenten gemeinsam regelmäßig in Abstimmung mit dem Leistungssportkoordinator.
Die GKL tagt mindestens einmal jährlich im großen Kreis.
Aufgaben der GKL sind insbesondere:
3. Herkunft und Einsatz der Finanzmittel
Die GKL finanziert sich aus Mitteln der beiden Landesverbände, aus Zuschüssen des Landessportverbandes Baden-Württemberg, aus Zuschüssen Dritter und aus Eigenbeiträgen der geförderten Spieler, die ihrerseits von ihren Vereinen unterstützt werden sollen.
Der Einsatz der Mittel erfolgt gemäß dem von der GKL beschlossenen Haushaltsplan.
Aufgrund ihrer begrenzten Finanzmittel kann die GKL bei der Leistungsentwicklung der Athleten nur unterstützend tätig sein. Daher ist
bei der individuellen Trainings- und Wettkampfplanung auch im finanziellen Bereich eine Abstimmung zwischen Athlet, Eltern, Heimtrainer, Verein, den Schachverbänden, den Schachjugenden, dem DSB und der GKL von entscheidender Bedeutung.
Der Leistungssportkoordinator legt der GKL, den beiden Schachverbänden sowie dem Landessportverband einmal jährlich Rechenschaft über die Herkunft und die Verwendung der finanziellen Mittel ab.
Die Kasse der GKL wird jährlich geprüft. Die Prüfer werden von den Landesverbänden berufen, regelmäßig aus den bestellten Rechnungs-/ Kassenprüfern. Der Leistungssportkoordinator stellt durch die Art seiner Kassenführung sicher, dass die Herkunft und die Verwendung der Mittel für die Prüfer im Einzelnen nachvollziehbar sind.
4. Kaderstruktur und Förderung; Aufnahmekriterien
Die GKL fördert mit
dieser Konzeption im Rahmen der D-Kader-Förderung und der Talentförderung
talentierte Kinder und Jugendliche bis zu einem Höchstalter von 18 Jahren und
im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten per Anschlussförderung
Bundeskaderathleten sowie Spieler, die das Bundeskaderniveau haben bzw.
erreichen können.
Allgemeine Kriterien für die Kaderaufnahme und den Verbleib im Kader sind:
Förderung findet für folgende Kader-/ Leistungsstufen statt:
Die Strukturierung der Kader trägt aufbauenden (entsprechend der
Leistungsentwicklung) und pyramidenförmigen Charakter mit getrennten
Leistungskriterien für männliche und weibliche Spieler.
Die Kadergrößen (Regelgröße) werden wie folgt festgelegt:
Für die Aufnahme von Sportlern in die verschiedenen Kaderstufen werden leistungsbezogene Kriterien entwickelt, die abhängig vom Lebensalter sind. Die Kriteriengewichte können von Jahr zu Jahr variieren.
Die Entscheidungen beruhen in erster Linie auf dem Alter und auf der DWZ.
Folgende Merkmale bestimmen die Aufnahme- und Verbleibkriterien:
Sichtungen:
Sichtungen erfolgen sowohl bei speziellen Lehrgängen als auch bei Turnieren.
Vor der Aufnahme in die Talentfördergruppen und die D-Kader finden i.d.R. Sichtungslehrgänge statt.
Bestandteil des Sichtungssystems für die D-Kader sind zudem die Grand-Prix-Turniere der Schachjugenden Baden und Württemberg.
Zu den Sichtungsturnieren sendet die GKL nach Möglichkeit kundige Talentsichter.
Ziel der Sichtung ist insbesondere die Herstellung eines persönlichen Kontaktes zu den Talenten, ihren Heimtrainern und ihren Eltern.
Darüber hinaus finden
jährlich ein oder zwei zentrale U10-Tage statt, eine Kombination von Lehrgang
für die Kinder und Informationsveranstaltung für deren Eltern.
5. Phasenablauf der Leistungssportförderung
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Wer? |
Wie? |
Wo? |
Was? |
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Anfänger |
dezentral |
Verein/ Schule |
Allgemeine Jugendarbeit; Talentfindung |
|
Talent |
|
Verein |
Talentsichtung |
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Talentfördergruppen |
ê |
Talentstützpunkt |
Talentförderung
|
|
D1/2-Kader, teilweise D3-Kader |
|
Leistungsstützpunkt/ Heimtrainer/ Lehrgänge |
Leistungsförderung |
|
D3/4-Kader |
zentral |
Lehrgänge/ RSSZ/ Heimtrainer/ Landestrainer/ BSP |
Leistungsförderung |
|
D/C-Kader
C- bis A-Kader |
|
Landestrainer/
Heimtrainer/ Bundesebene/ Heimtrainer/ BSP |
Leistungsförderung |
Das Trainingsangebot besteht aus Grundlagenangebot, Grundlagentraining (Talentfördergruppen), fortgeschrittenem Grundlagentraining (D1-Kader), Aufbautraining (D2-Kader), Leistungstraining (D3/4-Kader).
Die D-Kaderzusammensetzung erfolgt jährlich im September auf Vorschlag des Technischen Ausschusses und gilt für ein Jahr. Eine unterjährige Aufnahme ist nicht möglich. Ein Start der Förderung herausragender Athleten unterjährig ist möglich.
Die Verweilzeit in den Kadern kann im Regelfall sein:
Talentfördergruppe: 2-3 Jahre
D1/2-Kader: 2-3 Jahre
D3/4-Kader: 2-3 Jahre
D/C-Kader: 1-2 Jahre
Nach fünf Jahren im D-Kader wird eine finale Entscheidung über die weitere Förderung getroffen.
Ein früheres Ende der Förderung ist gegeben, wenn die Verbleibkriterien nicht erfüllt werden.
6. Teilkonzeptionen
Die Teilkonzeptionen berücksichtigen:
Für Talentfördergruppen, D1/2- und D3/4-Kader gelten folgende Einzelheiten in Bezug auf Zuständigkeiten, Aufnahmekriterien, Einzelziele und Maßnahmen zur Leistungssteigerung:
Zuständigkeit:
Zuständig ist die GKL.
Stützpunkte: Die Ablauforganisation vor Ort obliegt dem jeweiligen
Stützpunktleiter, bei entsprechender Abstimmung.
Aufnahmekriterien:
Die Aufnahmekriterien für die D-Kader sind in Kapitel 4. beschrieben.
In den Talentfördergruppen trainieren die talentiertesten Kinder im Einzugsbereich des jeweiligen Stützpunktes, sofern für diese eine begründete Aussicht auf baldige Aufnahme in den D-Kader besteht.
Einzelziele:
Erreichen der
Wertungszahl, die zum Eintritt in den D-Kader bzw. in die nächsthöhere
Kaderstufe qualifiziert.
Erfolge bei Grand-Prix-Turnieren (nur Talentfördergruppen), Landes- und
Bundesmeisterschaften, im Wettkampfplan definierten Turnieren.
Maßnahmen zur Leistungssteigerung:
Die hauptsächlichen Maßnahmen sind
· Training gemäß Rahmentrainingsplan
· Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Trainer (evtl. per Internet)
· Training mit Schachprogrammen, Schachdatenbanken und auf Schachservern
· Häufiger Kontakt zu erfahrenen und starken Schachspielern (evtl. per Internet)
· Sammeln von Wettkampferfahrung
· Teilnahme an von der GKL durchgeführten Trainingsmaßnahmen
· Gesunde Lebensweise, einschließlich Ausgleichssport
Trainingsumfang (jeweils ohne Wettkampfpartien):
Talentfördergruppe: 3-6 Stunden pro Woche
D1/2-Kader: 6-12 Stunden pro Woche
D3/4-Kader: 15-20 Stunden pro Woche
Der Trainerstab und der Landestrainer beraten die Kaderathleten bei der Aufstellung ihres individuellen Trainingsplans und stimmen die Inhalte der zentralen Lehrgänge auf die Trainingspläne der Kaderathleten ab.
7. Stützpunkte/ Trainingsstätten
1. Olympiastützpunkte
Zurzeit keine Einbindung vorgesehen.
(Eine Ausnahme bilden die sportmedizinischen Einrichtungen an den
Olympiastützpunkten.)
2. Bundesstützpunkt
Die GKL nutzt die Angebote des Bundesstützpunkts Baden-Baden und stimmt sich
mit ihm ab.
Der Bundesstützpunkt Baden-Baden wurde im November 2006 rückwirkend zum
1.1.2006 vom Bundesinnenministerium bestätigt. Er ist seit Mai 2008
organisatorisch als Abteilung ins Schachzentrum Baden-Baden eingebunden.
3. Landesleistungszentrum (LLZ)
Das existierende LLZ in Baden-Baden wird genauer unter dem Punkt „Regionales
Spitzensportzentrum“ beschrieben.
Im Mai 1998 wurde die Schach-Akademie am Schachzentrum Baden-Baden eröffnet. Im
Jahre 1999 wurde sie mit dem Betrieb des LLZ beauftragt.
4. Regionales Spitzensportzentrum (RSSZ)
Die GKL betreibt ein RSSZ in Baden-Baden in Zusammenarbeit mit dem
Schachzentrum Baden-Baden e.V. Dem RSSZ ist zurzeit der Landestrainer
zugeordnet.
Ein RSSZ ist ausgezeichnet durch:
a) Verwurzelung von Schach in der Stadt bzw. in der Region
– Historie
– Umfeld
– Öffentlichkeit
– Schulen
– Stadt
– Unternehmen
– Open/ Turniere
b) Systematischer
Leistungsaufbau/Trainingsmöglichkeiten von der Talentförderung bis zum
Spitzensport von Bundeskaderathleten:
– Schulen/ Grundschulen/ Internate/ Partnerschulen
– Vereine vor Ort (von Kreisklasse bis Bundesliga)
– Jugendhäuser
– Umliegende Vereine
– Projekte
– Talentstützpunkt
– Leistungsstützpunkt
– Open/ Turniere/ Veranstaltungen
– Zuzug Leistungsträger
– GM/ IM vor Ort wohnhaft
– Bundeskaderathleten vor Ort
c) Räumliche
Möglichkeiten
– Möglichkeiten für tägliches Training
d) Personelle
Möglichkeiten
– Trainer (Ausstattung, Qualifikation, Qualifizierung)
– Fachkräfte für Organisation
– Lehrer für Stützunterricht
e) Betreuungsleistungen
für Athleten
– Möglichkeiten für Stützunterricht
– Vermitteln von Entwicklungsgespräche (berufl./ sportl. Entwicklung)
Das Betreiben eines weiteren RSSZ ist möglich, falls entsprechender Bedarf
vorhanden ist, die obigen Punkte erfüllt sind und finanzielle Mittel
bereitstehen.
5. Leistungsstützpunkte/ Talentzentren
Neben den Möglichkeiten des/eines RSSZ werden Athleten an Stützpunkten
trainiert. Diese Stützpunkte werden i.d.R. an Schach-Hochburgen installiert.
A) Leistungsstützpunkte
B) Talentstützpunkte
A) Leistungsstützpunkte
In Leistungsstützpunkten werden
Förderbereiche von der Eingangssichtung über die Talentförderung bis zur
unteren D-Kader-Förderung betreut.
Die in der Regel zwei Leistungsstützpunkte in Baden-Württemberg werden
jährlich einer Schach-Hochburg zugewiesen, abhängig von der räumlichen Nähe der
D-Kader-Athleten.
Leitender Trainer des Stützpunktes soll ein A- oder B-Trainer sein, in der
Organisation durch einen Stützpunktleiter entlastet.
Der Stützpunktleiter und der leitende Trainer werden von der GKL eingesetzt
bzw. bestätigt. Sie berichten an die GKL und rechnen ihr gegenüber ab. Der
Stützpunktleiter arbeitet hier zeitnah zu.
Trainingspläne werden mit dem Landestrainer abgestimmt.
B) Talentstützpunkte
In Talentstützpunkten werden
Förderbereiche von der Eingangssichtung über die Talentförderung bis zum Sprung
in die Landeskaderförderung betreut.
Jeder Schach-Hochburg ist nach Möglichkeit ein Talentstützpunkt angegliedert.
Weitere Talentstützpunkte können gegründet werden, mit Anbindung an einen
spielstarken Verein. Die Talentstützpunkte sind nicht auf einen Verein oder
einen Bezirk/ Kreis beschränkt.
Leitender Trainer des Stützpunktes sollte ein B-Trainer sein, in der
Organisation durch einen Stützpunktleiter entlastet.
Der Stützpunktleiter und der leitende Trainer werden von der GKL eingesetzt
bzw. bestätigt. Sie berichten an die GKL und rechnen ihr gegenüber ab. Der
Stützpunktleiter arbeitet hier zeitnah zu.
Trainingspläne werden mit dem Landestrainer abgestimmt.
6. Hochburgen
Hochburgen werden definiert als Orte/ Regionen, in denen
– ein besonders leistungsstarker Verein ansässig
ist
– Schach über längere Zeit aktiv ist
– Schach besonders leistungsstark ist
– Schach erfolgreich ist
– Schach in der Öffentlichkeit präsent und verankert ist
– geeignete qualifizierte Trainer ansässig sind
– geeignete Trainings- und Wettkampfstätten vorhanden sind
– Schach kompetent und erfahren organisiert wird
– Aktivitäten von der Talentförderung bis hin zur Kaderförderung stattfinden
– ein materielles Umfeld vorhanden ist, das die Bindung
leistungsstarker Athleten erlaubt
Die Hochburgen werden regelmäßig von der GKL festgestellt.
7.
Weitere Stätten
Die Karpow-Schachakademie
Hockenheim bietet in Wechsel mit anderen und DSB-eigenen Stätten und in
Kooperation mit dem Deutschen Schachbund und der GKL bis zumindest 2008
Trainingsangebote für die Jugendolympiamannschaften des Deutschen Schachbundes (Trainingsstützpunkt
der Jugendolympiamannschaften).
8. Trainer/ Betreuer/ Organisation
Alle Trainer, Betreuer und Organisatoren sind dem Ehrenkodex für Trainer und Jugendmitarbeiter verpflichtet, wie er von der Sportorganisation vorgegeben wird.
A) Trainer
Den Trainerstab der GKL bilden die Trainer, die
für den Leistungssport eingesetzt werden. Dies sind in der Regel A-Trainer und
B-Trainer.
In der Talentförderung werden vereinzelt C-Trainer eingesetzt, bei
Führungsverantwortung durch einen höher qualifizierten Trainer.
Die Organisation der schachspezifischen Ausbildung wird vom Landestrainer
geführt. Dieser ist verantwortlich für Jahrestrainingspläne der Kaderathleten
und der Stützpunkte.
Von der GKL eingesetzte Trainer müssen sich entsprechend der Regelungen für
lizenzierte Trainer fortbilden bzw. sollen sich weiter qualifizieren.
Der Landestrainer wirkt an der Aus- und Fortbildung mit.
Heimtrainer:
Ein Heimtrainer ist ein Trainer, mit dem ein
Kaderathlet regelmäßig (mindestens vierzehntägig) zusammenarbeitet und zu dem
eine besondere Vertrauensbeziehung besteht. Der Landestrainer berät die
Heimtrainer i.d.R. bei ihrer Tätigkeit.
Landestrainer:
Seine Zuständigkeiten sind in Kapitel 2. geregelt.
Der Landestrainer ist zurzeit auf Honorarbasis angestellt. Eine Festanstellung
wird angestrebt.
B) Betreuer
Bei Maßnahmen der GKL setzt diese i.d.R.
zusätzlich Betreuer ein. Diese kümmern sich um den nicht dem Schachtraining
zugehörenden Teil der Vor-Ort-Organisation.
C) Organisation
Neben der inhaltlichen Ausgestaltung des
Trainings und der Trainingsmaßnahmen bedarf die Talent- und Leistungsförderung
der kompetenten Organisation.
Neben der zentralen Organisation durch den Leistungssportkoordinator und die
Leistungssportreferenten haben alle Stützpunkte Stützpunktleiter, die den
verwaltungstechnischen Teil koordinieren. Für Lehrgänge und andere Maßnahmen
können Maßnahmenverantwortliche eingesetzt werden.
9. Gesundheitliche Betreuung/ Sportwissenschaftliche Forschungen
D-Kader-Athleten machen eine sportmedizinische Untersuchung beim Einstieg in den D-Kader, die vom Landesportverband bezuschusst wird.
Die Karpow-Schachakademie Hockenheim schreibt zweijährig (erstmals 2006) einen Wissenschaftsgebieten übergreifenden Wissenschaftspreis Schach aus. Experten aus verschiedenen Hochschulbereichen (wie Psychologie, Geschichtsforschung, Medizin) bewerten die Qualität und erkennen den Preis zu.
Die GKL erkennt den Ansatz zum Aufbau eines deutschlandweiten Netzwerkes in schachrelevanten Wissenschaften.
10. Maßnahmen der sozialen Betreuung
A) Stützunterricht
B) Finanzielle Maßnahmen (GKL-Hilfsfonds)
C) Entwicklungsgespräche (beruflich/ sportlich)
Maßnahmen zur sozialen Betreuung finden im Einzelfall statt.
A) Stützunterricht
Die
GKL unterstützt nach Möglichkeit die Kaderathleten bei der Einbindung von
Stützunterricht in den Tagesablauf der Athleten durch Lehrer, die mit den
Stützpunkten zusammenarbeiten. Das Zuschussantragswesen wird von der GKL
gemanagt.
B) Finanzielle Maßnahmen
Finanzielle
Maßnahmen sind eingebettet in spezielle Maßnahmen, individuell zugeschnitten
auf den Kaderathleten.
Die GKL gewährt im Rahmen eines Hilfsfonds zusätzlich Gelder für Kinder und
Jugendliche aus finanziell schwachem Elternhaus. Lehrgangsgebühren werden für
diese in der Regel nicht erhoben.
C) Entwicklungsgespräche
Es finden ständige Beratungen mit den Kaderathleten über ihre berufliche und sportliche Entwicklung statt. Für die Gespräche über die sportliche Entwicklung sind Landestrainer und Leistungssportkoordinator zuständig. Die GKL bzw. der Leiter des RSSZ vermitteln Ansprechpartner für die berufliche Entwicklung.
11. Wettkampfsystem
Das Wettkampfsystem untersteht nicht der Zuständigkeit der GKL. Die Leistungssportreferenten wirken jedoch auf die zuständigen Gremien der Schachverbände und Schachjugenden in Baden-Württemberg ein, sowie mittelbar über die Kommission für Leistungssport des Deutschen Schachbundes auf diejenigen des Deutschen Schachbundes und der Deutschen Schachjugend.
Wettkampfhöhepunkt für Kaderathleten sind die deutschen Jugendeinzelmeisterschaften als einziges Qualifikationsturnier für Jugend-Europa- und Weltmeisterschaft.
Einzelnen, besonders talentierten Spielern bietet die GKL in Kooperation mit Partnern besondere Turnierangebote, auch im Ausland, insbes. zur Erzielung internationaler Titel-Normen.
Der Landestrainer berät die D-Kaderathleten bei der Aufstellung eines Wettkampfplans.
Zum aktuellen Wettkampfsystem siehe Anlage „Abriss des Wettkampfsystems in Baden-Württemberg und Deutschland“. Das internationale Wettkampfprogramm ist im Strukturplan des Deutschen Schachbundes beschrieben.
Anlage Geschäftsverteilungsplan
Geschäftsverteilungsplan der GKL
beschlossen von der GKL
am 8.10.2005
fortgeschrieben von der GKL am 27.9.2008
Für die Leistungssportförderung in Baden und Württemberg ist die GKL zuständig.
Die GKL wird durch den Geschäftsführer (Sprachgebrauch des LSV: Leistungssportkoordinator) vertreten, bei dessen Verhinderung durch die gesetzlichen Vertreter der beiden Schachverbände.
Die Arbeitsgremien der GKL sind:
A) Technischer Ausschuss der GKL (TA der GKL)
B) GKL
Zusammensetzung der Arbeitsgremien:
A)
TA der GKL:
- Geschäftsführer
- Leistungssportreferenten BSV und SVW
- Landestrainer
- ein Mitglied der DSB-Leistungssportkommission aus Baden-Württemberg
B)
GKL :
- Mitglieder der TA der GKL
- Präsidenten BSV und SVW oder deren Vertreter
- Vorsitzende SJB und WSJ oder deren Vertreter
An der Sitzung des TA der GKL nehmen die Vorsitzenden der SJB und der WSJ oder deren Vertreter zur Thematik „Kadernominierung / Kaderkriterien“ stimmberechtigt teil.
Aufgaben der GKL:
Die Aufgaben der GKL sind in der Konzeption Leistungssportförderung der GKL beschrieben.
Einzelne Aufgaben sind den Gremien der GKL oder Einzelpersonen bzw. Organisationseinheiten zugeordnet, insbesondere die unten aufgeführten.
TA der GKL:
Geschäftsführer:
Leistungssportreferenten BSV und SVW:
Landestrainer:
Schachjugenden:
Definitionen:
Trainerpool: Gesamtheit der akkreditierten Trainer in Baden-Württemberg
Trainerstab: Trainer, mit denen die GKL zusammenarbeitet
Beschlussfassungen:
Bei Beschlüssen zählt die einfache Mehrheit der Abstimmenden, Enthaltungen sind nicht mitzuzählen. Es wird offen abgestimmt. Votieren die Vertreter einer der beiden Landesverbände komplett gegen eine Vorlage, so soll diese neu beraten werden.
In dringenden oder einfachen Fällen können Abstimmungen per E-Mail durchgeführt werden.
Anlage „Abriss des Wettkampfsystems in Baden-Württemberg und Deutschland“
Baden/ Württemberg:
Mannschaftswettkämpfe (für Erwachsene) sind hierarchisch gegliedert, von Kreisklasse C bis 1. Bundesliga, mit Auf-/ Abstiegssystem.
Einzelwettkämpfe sind in Baden hierarchisch gegliedert, mit Auf-/ Abstiegssystem, jedoch ist der Quereinstieg möglich. Insbesondere für Kaderathleten gibt es diese Möglichkeit.
Einzelwettkämpfe sind in Württemberg Qualifikationsturniere.
Jugendmeisterschaften in Baden und Württemberg sind Qualifikationsturniere, für Kaderathleten gibt es die Möglichkeit des Quereinstiegs.
Für Sportler unter 14 Jahren haben die Schachjugenden ein Grand-Prix-Turniersystem geschaffen, mit verkürzter Bedenkzeit.
Badische Vereinsjugendmannschaftsmeisterschaften finden als Qualifikationsturnier ab Bezirksebene, württembergische als Ligasystem statt.
Der Schulschachwettbewerb läuft in verschiedenen Klassen als Mannschaftswettbewerb auf Schulamts-, Oberschulamts-, Baden-Württemberg-Ebene als Qualifikationsturnier. Zusätzlich gibt es jährlich einen eintägigen Schulschachpokal, an dem jede Schule mehrere Mannschaften stellen kann.
Bei Ländervergleichen werden für die beiden Landesverbände grundsätzlich auch Jugendliche eingesetzt.
Verschiedene offene Turniere werden den Kaderathleten von der GKL zur Teilnahme empfohlen.
Deutschland/ international:
Bundeskaderathleten qualifizieren sich direkt für deutsche Jugendmeisterschaften, die es in den Altersklassen U10, U12, U14, U16 und U18 gibt. Parallel finden Mädchenmeisterschaften statt.
Zusätzlich qualifizieren sich die badischen und württembergischen Meister, bei den unteren Altersklassen die Erstplatzierten.
An der Mannschaftsmeisterschaft für Landesverbände nimmt jeweils eine Mannschaft für Baden, eine für Württemberg teil.
Deutsche Vereinsmannschaftsmeisterschaften gibt es für verschiedene Klassen.
Die deutschen Schulschachwettbewerbe finden als Qualifikationsturnier in mehreren Klassen statt.
Die Deutsche Schachjugend führt jedes Jahr mehrere Ländervergleiche durch.
Die Qualifizierungen für Europa- und Weltmeisterschaften richten sich nach den Nominierungskriterien des Deutschen Schachbundes. Der Stand von Juni 2008 hängt an.
Die Deutsche Schachjugend beschickt sporadisch weitere internationale Wettbewerbe, vorzugsweise mit Bundeskaderathleten.
In Deutschland und international gibt es eine Fülle von offenen Turnieren.
Nominierungskriterien für internationale Einsätze im Jugendbereich, insbesondere bei Jugendeuropa- und Weltmeisterschaften
Stand: Juni 2008
Die Kriterien zur Nominierung von Spielerinnen und Spielern zu den Jugendeuropa- bzw. Weltmeisterschaften wurden 1999 von der Kommission Leistungssport aufgestellt. Sie wurden seitdem durch die Kommission Leistungssport mehrfach präzisiert und ergänzt und haben sich in der Praxis bewährt.
Bei den Nominierungen zu den Jugendeuropa- und Weltmeisterschaften (Altersklassen U-8 bis U-18) sind die nachfolgenden Kriterien zu beachten. Sie gelten entsprechend für die Nominierung zu anderen internationalen Jugendturnieren, für die der DSB eine Einladung erhält.
Der Deutsche Schachbund erhält bei den Europa- und Weltmeisterschaften in jeder Altersklasse einen Startplatz. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung trägt der jeweilige Ausrichter. Der DSB nimmt diese Startplätze grundsätzlich wahr; ein Verzicht bedarf des Beschlusses der Kommission Leistungssport. In Ausnahmefällen kann die Kommission Leistungssport weitere Spieler auf Kosten des DSB nominieren. Von allen Startern kann eine Eigenleistung erhoben werden.
I. Allgemeine Kriterien
· Kaderzugehörigkeit
· konstant steigender Leistungskorridor in den letzten Jahren (in der Regel in den beiden letzten Jahren)
· nationale und internationale Erfolge (DEM, EM, WM, intern. Turniere), Performance besser als eigene Elo/DWZ
· bei älteren Jahrgängen: aussagekräftige Elo-Zahl (mindestens 24 ausgewertete Elo-Partien)
· aussagekräftige DWZ (Mindestzahl Auswertungen bzw. Mindesthöhe DWZ)
· Gewichtung von Leistung zum Alter
· sportliche, auf höchstmögliche Leistung ausgerichtete Lebensweise während eines Turniers
· Eigeninitiative, Leistungsbereitschaft, ausgeprägte Turnieraktivität
· Nervenstärke, psychische Belastbarkeit
· Internationale Spielstärke (erwartete vordere Platzierung, mindestens erste Tabellenhälfte)
· Annahmebereitschaft von Förderungsmaßnahmen, Teamfähigkeit
· Zusammenarbeit mit Bundestrainer bzw. Bundesnachwuchstrainer
1. Kaderzugehörigkeit
Es können grundsätzlich nur Spieler nominiert werden, die entweder einem Kader des Deutschen Schachbundes angehören oder im betreffenden Jahr den Titel des Deutschen Meisters errungen haben
.
Ausnahmen sind möglich in den untersten Altersgruppen (U-8 bis U-12), sofern diese Altersklassen beschickt werden sollen, da in diesem Bereich nur ganz wenige Spieler aus den Landeskadern den Weg in die D/C-Kader des Deutschen Schachbundes gefunden haben.
2. Teilnahme Deutsche Einzelmeisterschaften
Nominiert werden kann nur, wer als Kaderspieler an den Deutschen Einzelmeisterschaften teilgenommen hat. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung durch den Bundesnachwuchstrainer.
Der Deutsche Schachbund kann nach den derzeit gültigen Regularien bei den Jugendeuropa- und Weltmeisterschaften weitere Spieler nominieren, für die die vollen Kosten zu tragen sind. Spieler, die nachfolgenden Nominierungskriterien erfüllen, haben das Recht, entweder bei der Europameisterschaft oder der Weltmeisterschaft ihrer Altersklasse zu starten; ein Doppelstartrecht gibt es nicht.
Diese Spieler sind verpflichtet, alle anfallenden Kosten (z. B. Startgeld, Unterkunft, Verpflegung, vom Ausrichter erhobene Organisationskosten) selbst zu tragen (Selbstzahler). Die Meldung der Selbstzahler erfolgt durch den DSB an den Veranstalter, falls bis zu einem festgesetzten Stichtag ein Vorschuss, der nach Möglichkeit alle voraussichtlichen Kosten abdeckt, an den DSB überwiesen wurde. Selbstzahler organisieren ihre Anreise, die Unterbringung von Begleitpersonen und eine Unterstützung durch Trainer selbst – der DSB leistet nur Minimalunterstützung (Rechnungsstellung, Meldung, Auskünfte und Informationen). Vor Ort ist der Delegationsleiter des DSB in Problemfällen Ansprechpartner, er organisiert aber in der Regel weder Vor- und Nachbereitung der Runden, noch die Freizeitgestaltung für die Selbstzahler.
1. Kaderspieler
Kaderspieler haben ein Startrecht als Selbstzahler, falls sie bei der einen Platz unter den ersten acht belegt haben oder punktgleich mit Platz 8 sind. Spielen Kaderspieler nach Absprache mit dem Bundesnachwuchstrainer nicht in ihrer Altersgruppe, besteht das Startrecht unabhängig vom Abschneiden. Haben Kaderspieler aus triftigen Gründen an der Deutschen Jugendeinzelmeisterschaft nicht teilgenommen, entscheidet der Bundesnachwuchstrainer.
2. Platzierung 1 bis 6 bei den DEM U10, U12
Spieler, die einen Platz unter den ersten sechs bei den letzten Deutschen Jugendeinzelmeisterschaften in den Altersklassen U-10 oder U-12 belegt haben, haben ein Startrecht als Selbstzahler.
3. Plätze 1 bis 3 bei den DEM U10 w ,U12 w, U14, U14w, U16, U16w U18, U18w
Spieler, die einen der ersten drei Plätze bei den letzten Deutschen Jugendeinzelmeisterschaften in einer anderen Altersklasse belegt haben, haben ein Startrecht als Selbstzahler.
4. Nominierung nach Performance-Leistung
Auf Selbstzahlerbasis können nicht direkt Berechtigte der Jahrgänge 9 bis 12 teilnehmen, sofern sie eine Performance-Qualifikation gemäß der nachfolgenden Tabelle erzielen. Diese ist in zwei Turnieren nach der DEM und vor dem Meldetermin der JEM oder JWM zu erspielen, einzureichen und durch den Bundesnachwuchstrainer zu bestätigen. Es kann sich dabei um eine DWZ- oder eine Elo- Performance handeln.
Wird die erforderliche Performance um mindestens 200 Punkte übererfüllt, genügt ein Turnier.
Der Spieler muss bei der Erzielung der Performance-Norm einschließlich des Qualifikationsturniers mindestens acht gewertete Turniere aufweisen (DWZ-Indez > 7).
Alter/Geschlecht |
Performance |
Alter/Geschlecht |
Performance |
|
U 8 w |
> 1000 |
U 8 |
> 1200 |
|
U 9 w |
> 1200 |
U 9 |
> 1400 |
|
U10 w |
> 1400 |
U10 |
> 1600 |
|
U11 w |
> 1600 |
U11 |
> 1800 |
|
U12 w |
> 1800 |
U12 |
> 2000 |