Bericht aus der TA-Sitzung
Ende Januar 2006 tagte der Technische Ausschuss der GKL insbesondere zum Thema Talentstützpunkte und Hochburgen.
Im Oktober 2005 hatte die GKL eine Kürzung der Mittel im Etatposten „Talentstützpunkte“ beschlossen. Gleichzeitig hat sie dem Technischen Ausschuss (TA) den Auftrag gegeben, Hochburgen festzulegen, Talentstützpunkte Hochburgen zuzuordnen und gegebenenfalls die Verteilung der Mittel innerhalb des Etatpostens neu zu regeln.
Die TA ist zur Auffassung gelangt, dass mittelfristig eine Finanzierung von Talentstützpunkten durch die GKL nach leistungssportlichen Gesichtspunkten erfolgen soll. Einige Merkmale finden sich im anliegenden Papier „Organisation des Talentstützpunktwesens“.
Innert zwei Jahren soll die Finanzierung nach leistungssportlichen Gesichtspunkten erfolgen. Bis dahin wird aufgrund der reduzierten Mittel der Zuschuss der GKL zu den Maßnahmen-Kosten von 100% auf 66% reduzieren (Genaueres siehe unten). Falls die Mittel 2007 weiter heruntergefahren werden sollten, ist eine weitere Reduzierung nötig.
Die Talentstützpunkte sind aufgefordert, die fehlenden Mittel selbst einzuwerben, sei es durch Eigenbeteiligung von Eltern, Vereinen, Sponsoren, Trägerorganisationen, beteiligte Bezirksorganisationen oder durch andere.
Die TA hat nun auch Hochburgen benannt. Einige existierende Talentstützpunkte wurden diesen Hochburgen zugeordnet, an anderen Hochburgen sollen Stützpunkte entstehen.
Die Leistungssportkonzeption beinhaltet das Hochburgenkonzept, das eine durchgängige Förderung vorsieht. So sollte jeder Schach-Hochburg ein Talentstützpunkt angegliedert sein. Weitere Talentstützpunkte, mit Anbindung an einen spielstarken Verein, kann es aber auch weiterhin geben. Die Talentstützpunkte sind nicht auf einen Verein oder einen Bezirk/Kreis beschränkt. In Talentstützpunkten werden Förderbereiche von der Eingangssichtung über die Talentförderung bis zum Sprung in die Landeskaderförderung betreut. Weitere Einzelheiten stehen in der Leistungssportkonzeption (siehe auch www.gkl.bsv-schach.de bzw. www.gkl.svw.info).
Hochburgen werden definiert als Orte/ Regionen, in denen
– ein besonders leistungsstarker Verein ansässig
ist
– Schach über längere Zeit aktiv ist
– Schach besonders leistungsstark ist
– Schach erfolgreich ist
– Schach in der Öffentlichkeit präsent und verankert ist
– geeignete qualifizierte Trainer ansässig sind
– geeignete Trainings- und Wettkampfstätten vorhanden sind
– Schach kompetent und erfahren organisiert wird
– Aktivitäten von der Talentförderung bis hin zur Kaderförderung stattfinden
– ein materielles Umfeld vorhanden ist, das die Bindung leistungsstarker
Athleten erlaubt
Die Fördermittel (seitens des LSV) sind an die Umsetzung der Hochburgenkonzeption geknüpft.
Die TA sieht die GKL in der Zwickmühle zwischen Ausgestaltung von Talentstützpunkten an Hochburgen und der Förderung von Talentstützpunkten außerhalb des Einzugsbereichs von Hochburgen. Bestehende Talentstützpunkte sollen jedoch beibehalten werden.
Aufgrund des reduzierten Mittelzuflusses pro Talentstützpunkt ist eine höhere Eigenbeteiligung erforderlich.
Grundsätzliche Kriterien für die Hochburgenauswahl:
Die o.g. Punkte, die eine Hochburg bestimmen, wurden innerhalb der TA bei der nunmehr erstmaligen Festlegung von Hochburgen hergenommen. Als spielstarke Vereine wurden generell die Vereine der 1. und 2. Bundesliga und Frauenbundesliga angesehen. Das jeweilige Umfeld, z.B. großes Open in der Region, ansässige Trainer wurde zudem stark berücksichtigt.
Die TA hat in der Folge sechs
Hochburgen benannt sowie zwei Hochburg-Kandidaten. Die Hochburgen
werden jährlich festgelegt.
Den Hochburgen wurden sodann nach Möglichkeit bereits bestehende Talentstützpunkte zugeordnet. Bei einigen Hochburgen muss in den nächsten Monaten mit den Talentstützpunktleitern diskutiert werden, ob z.B. der/die spielstarken Vereine der Region eingebunden sind. Andere Hochburgen haben keinen Talentstützpunkt in der Region, so dass neue Stützpunkte initiiert werden. Konkret wurden für zwei dieser Hochburgen bereits Aufträge an kommende Stützpunktleiter vergeben.
Weitere Talentstützpunkte sollen in der nächsten Zeit von der GKL nicht anerkannt werden. Zu dem letztes Jahr gegründeten Stützpunkt Ingersheim hat die TA gesondert beraten (siehe unten).
Im Einzelnen zu den Hochburgen und zugeordneten Talentstützpunkten:
Aufgrund der Kriterien der Leistungssportkonzeption werden die folgenden Hochburgen benannt. Hochburgen werden jährlich neu benannt. Die TA sieht die Regionen Tübingen und Schwäbisch Gmünd als weitere Hochburgen-Kandidaten.
a) Baden-Baden (Baden-Baden und Umkreis von ca. 20 km)
Der Hochburg Baden-Baden wird kein Talentstützpunkt zugeordnet. Nikolaus Sentef
erhält den Auftrag im Einklang mit den Kriterien der Leistungssportkonzeption einen
Talentstützpunkt aufzubauen. Mit dem Hauptverein der Region OSC Baden-Baden
muss kooperiert werden.
b) Stuttgart
(Stuttgart und Umkreis östlich Stuttgarts von ca. 30 km)
Der Hochburg Stuttgart werden zwei aktuelle Talentstützpunkte zugeordnet, in Stuttgart-Wolfbusch
und in Plochingen.
c) Bad Mergentheim (Bad Mergentheim und Umkreis von ca. 50 km)
Der Hochburg Bad Mergentheim wird kein Talentstützpunkt zugeordnet. Im Einklang
mit den Kriterien der Leistungssportkonzeption soll ein Talentstützpunkt
aufgebaut werden. Mit dem Hauptverein der Region Sfr. Anderssen Bad Mergentheim
muss kooperiert werden. Einbezogen werden soll auch der Talentstützpunkt Paimar/Buchen
(Stützpunktleiter: Hubert Segeritz).
d) Eppingen (Eppingen
und Umkreis, inkl. Heilbronn)
Der Hochburg Eppingen wird kein Talentstützpunkt zugeordnet. Dietmar Gebhard
erhält den Auftrag im Einklang mit den Kriterien der Leistungssportkonzeption
einen Talentstützpunkt aufzubauen. Mit dem Hauptverein der Region SC Eppingen
muss kooperiert werden.
e) Karlsruhe
(Karlsruhe und Großraum Karlsruhe)
Der Hochburg Karlsruhe wird kein Talentstützpunkt zugeordnet. Es muss geprüft
werden, ob der Stützpunkt in Ettlingen (Stützpunktleiter: Stefan Schork) direkt
zugeordnet werden kann. Mit dem Hauptverein der Region Karlsruher Sfr. muss
kooperiert werden.
f) Rhein-Neckar (Mannheim und Heidelberg und Umkreis)
Der Hochburg Rhein-Neckar wird kein Talentstützpunkt zugeordnet. Es muss
geprüft werden, ob der Stützpunkt in Schwetzingen (Stützpunktleiter: Rainer Waibel)
direkt zugeordnet werden kann. Mit den Bundesliga-Vereinen der Region soll
kooperiert werden. Eventuell ist die Ausweitung auf mehrere Gruppen und Trainer
dann nötig. Eine Trägerschaft, z.B. Karpow-Schachakademie, ist empfehlenswert.
Im Einzelnen zu den gekürzten Mitteln:
Aufgrund der gekürzten Mittel (GKL-Sitzung Oktober 2005) werden 2006 die Kosten der aktuellen Stützpunkte (Honorare, Fahrtkosten etc. nach GKL-Sätzen) nur mehr zu 66% bezuschusst. Die restlichen Kosten müssen über andere Mittel eingeworben werden, Eigenbeteiligungen der Eltern bzw. Vereine, Beteiligung der Bezirke, Vereine, Trägerschaften. Hierzu wurden die Stützpunktleiter bereits aufgefordert.
Zudem wird eine Maximalhöhe an Zuschuss für die Stützpunkte festgelegt. Der Geschäftsführer prüft diese anhand der bisherigen Zuschusshöhen und teilt dies den betroffenen Stützpunkten mit.
Die TA unterstützt ein Anheben der Etatposition ab 2007 (für Hochburgen-Talentstützpunkte und sonstige Talentstützpunkte).
Sollte es zu keiner Anhebung kommen, so können im Jahr 2007 die Kosten nur mehr zu 33% bezuschusst werden (teilweise Umstellung auf leistungssportliche Gesichtspunkte), für das Jahr 2008 stehen die Planzahlen noch nicht fest.
Die in 2007 und 2008 freiwerdenden Mittel sollen an Talentstützpunkte nach leistungssportlichen Gesichtspunkten vergeben werden.
Hierzu erhebt die GKL weitere Daten, um eine Bewertung treffen zu können (Entwicklung mittelfristig, im Laufe der nächsten zwei Jahre).
Zudem sollen die Punkte laut Papier „Organisation des Stützpunktwesens“ eingefordert werden, insbes. der Maßnahmenplan (siehe dort).
Die Zuschüsse können in Zukunft vergeben werden an:
a) Talentstützpunkte an Hochburgen sowie
b) an weitere Talentstützpunkte.
Neue Talentstützpunkte werden in Zukunft primär nur an Hochburgen bezuschusst.
Talentstützpunkte sollen, falls effektiv, auch bezirksübergreifend sein.
Den Stützpunkt Ingersheim (Unterland), der in letzter Zeit angelaufen ist, will die TA nicht gänzlich verwerfen. Für eine künftige Bezuschussung im Rahmen des oben Genannten muss der Stützpunkt (Stützpunktleiter: Saygun Sezgin) den leistungssportlichen Ansatz und Erfolg bis zur TA-Sitzung im August 2006 nachweisen. Bis dahin werden die Kosten gemäß GKL-Kriterien mit 33% bezuschusst. Im August entscheidet die TA über eine formale Anerkennung.
Erfolgskriterien in leistungssportlichen Gesichtspunkten sind insbesondere die in der Leistungssportkonzeption und in der anliegenden „Organisation des Talentstützpunktwesens“ genannten. Die Nennung weiterer ist empfehlenswert.
Anlage: „Organisation des Talentstützpunktwesens“
Organisation des Talentstützpunktwesens
Aufgaben der Stützpunktleiter
Durchführung
o Zuständig ist die GKL
o Vorstufe zum D-Kader
o Zuständig vor Ort sind Stützpunktleiter und leitender Trainer
o Stützpunktleiter und leitender Trainer werden von der GKL eingesetzt bzw. bestätigt
o Jeder Hochburg soll ein Talentstützpunkt angegliedert sein
o Die Hochburgen werden jährlich von der GKL festgestellt
o Weitere Talentstützpunkte sind möglich
o Die GKL richtet Stützpunkte ein; bestätigt bzw. setzt Stützpunktleiter und leitende Trainer ein, legt den Einzugsbereich jedes Stützpunktes fest. Die GKL veröffentlicht dies.
o Dies erfolgt in der turnusmäßigen jährlichen GKL-Sitzung jeweils für das Folgejahr und wird durch den TA vorbereitet. (Dabei erfolgt ggf. auch die Schließung ineffizienter Stützpunkte.) Unterjährig handelt der Geschäftsführer kommissarisch (Einsetzung von Stützpunktleitern etc.)
o Stützpunkte haben lokale Trägerorganisationen (Bezirke oder Vereine), die Zwischenfinanzierung übernehmen und Sachkosten tragen.
o Die Stützpunktleiter berichten jeweils zum 30.6. und 1.12. an die GKL
o über die Liste der betreuten Talente: Name, aktueller Verein, Aufnahmedatum, ggf. Datum des Ausscheidens; mit Anzahl der gespielten Partien und DWZ-Änderung
o über die durchgeführten Maßnahmen: Termin, Dauer, Ort, Name des Trainers, Teilnehmerliste, Gegenstand des Trainings bzw. Ablaufplan der Maßnahme
o über die Maßnahmenplanung für das bevorstehende Halbjahr (einschl. Mittelbedarf)
o über Probleme und Unterstützungsbedarf
o Die GKL prüft anhand des Berichts des Stützpunktleiters
o Ob die Liste der betreuten Talente den Betrieb des Stützpunktes rechtfertigt
o Welcher Anteil der in Frage kommenden Talente im Einzugsbereich vom Stützpunkt betreut wird.
o Wie häufig die betreuten Talente an den Maßnahmen teilgenommen haben
o Inwiefern Plan und Ist zusammen passen
o Die GKL bewilligt den Mittelbedarf des bevorstehenden Halbjahres (oder einen Teil davon)
o Die GKL rechnet das zurückliegende Halbjahr ab. Dabei besteht kein Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen, die nicht zuvor bewilligt worden sind.
o Der leitende Trainer berichtet jeweils nach Ende eines Halbjahres an den Landestrainer mit Kopie an die TA
o Über die Inhalte der durchgeführten Maßnahmen
o Über seine individuelle Einschätzung der betreuten Talente
o Über die Inhalte der geplanten Maßnahmen
o Der Landestrainer berichtet an die TA
o Bzgl. seiner Einschätzung der schachfachlichen Arbeit an den einzelnen Leistungsstützpunkten
o Mit einer Empfehlung bzgl. Entwicklungsmaßnahmen für den Stützpunkt
o Feststellung der Hochburgen 2006 à erledigt
o Einrichtung von Talentstützpunkten an den Hochburgen bzw. Zuordnung bestehender Talentstützpunkte zu den Hochburgen à erledigt
o Bestätigung der Stützpunktleiter und leitenden Trainer der aktuellen Talentstützpunkte à bis März 2006
o Ausschreibung der Positionen „Stützpunktleiter“ und „leitender Trainer“ für die Stützpunkte, bei denen sie vakant sind à bis März 2006
o Fördergrundsätze für 2006 festlegen (wer bekommt wie viel Geld und wovon hängt das ab) à erledigt