Neue Talentstützpunkte – Wie?

 

In Baden-Württemberg gibt es verschiedene Talentstützpunkte (Wo? à Liste der Talentstützpunkte mit weiteren Informationen), hauptsächlich in den Ballungsgebieten. Ziel der GKL ist es, diese Trainingsstützpunkte, die zwischen dem Vereinstraining und der Landes-D-Kaderförderung anzusiedeln sind, an allen Hochburgen einzurichten. Aber auch darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Talentstützpunkte im ganzen Landesgebiet einzurichten. Nur wie?

 

Talentstützpunkte sind regionale Leistungssportstützpunkte der ersten Stufe oberhalb des Vereinstrainings. Hier werden die Talente bis max. 12 Jahre aus der Region (von verschiedenen Vereinen) zusammengefasst, um neben dem Vereins- und Heimtraining ein angeleitetes Training zu erfahren. Die Talentstützpunkte (früher auch Fördergruppe, Förderkader oder F-Kader genannt) sind innerhalb des Rahmens, den die GKL vorgibt, eigenverantwortlich selbständig tätig. Meist werden sie von Organisationen wie einem Schachbezirk oder einer Schachakademie getragen. Es gibt aber auch Stützpunkte in Eigenregie von einer Gruppe von Schachfunktionären und -trainern, eben so, wie es regional am besten ist.

 

Talentstützpunkte, die die GKL als Träger des Leistungssports in Baden-Württemberg anerkannt, können in allen Regionen, auch bezirks- oder landesverbandsübergreifend gegründet werden, außer es gibt schon einen Stützpunkt in der Region. Das konzeptionelle Rahmenwerk gibt die Leistungssportkonzeption der beiden Schachverbände wieder.

 

Dadurch wären auch Fördermittel des Landes verbunden, die die GKL verwaltet. Hierbei und bei organisatorischen Fragen ist Dr. Markus Keller, Geschäftsführer der GKL, der Ansprechpartner.

 

Halbjährlich fordert die GKL mit entsprechenden Formularen Verwendungsnachweise an, mit denen neben dem direkten Training auch u.a. die Entwicklung der Talente abgefragt wird. Die Zuschüsse seitens der GKL richten sich nach der Höhe des jeweiligen Etatpostens im GKL-Haushalt, nach der Häufigkeit und dem finanziellen Aufwand für die Trainingseinheiten sowie – voraussichtlich ab 2009 – nach einer Bewertung, inwieweit der Talentstützpunkt nach leistungssportlichen Kriterien geführt wird.

 

Grundsätzlich geht die GKL davon aus, dass neue Talentstützpunkte nur in so genannten Hochburgen entstehen sollen, die z.B. über einen Erst- oder Zweitligaverein verfügen. Zur Definition siehe Punkt 7 der Leistungssportkonzeption.

Darüber hinaus können weitere Talentstützpunkte zugelassen werden. Einen offiziellen Beschluss kann jede TA-Sitzung herbeiführen (halbjährlich).

 

Die GKL bzw. der Geschäftsführer der GKL setzen auf Vorschlag der Beteiligten vor Ort einen Stützpunktleiter ein, der mit dem Cheftrainer vor Ort zusammenarbeitet. Über den Stützpunktleiter laufen dann die Abwicklung mit der GKL und die halbjährlichen Abrechnungen. Letzteres per Post, weil wegen einer evtl. Prüfung durch das Land unterschriebene Papiere benötigt werden. Ansonsten ist E-Mail das Kommunikationsmittel der Wahl.

 

Anfang 2008 hat die TA der GKL erstmals eine Auswertung nach leistungssportlichen Gesichtspunkten gemacht. Hier sind ebenfalls einige der wichtigsten Punkte festgehalten, was bei einem Talentstützpunkt wichtig ist, z.B. bzgl. Alter der Teilnehmer, Kontinuität etc.

 

Die GKL befürwortet immer einen Stützpunkt, der an einem Ort stattfindet. Regional mag es mancherorts nötig sein, zwischen zwei Orten zu pendeln.

Es sollte gewährleistet sein, dass ein schlüssiges Jahresprogramm vorliegt, an dem sich die Teilnehmer kontinuierlich beteiligen. Das Jahresprogramm sollte der Cheftrainer erstellen, der zumindest B-Trainer sein sollte.

Auch sollte nicht zu häufig ein Trainerwechsel stattfinden, insbesondere deshalb, weil die Teilnehmer noch jung sind. Außerdem kann eine Beurteilung der Kinder fundierter sein, wenn ein Trainer die Kinder regelmäßig sieht.

Wichtig ist, dass mehrere Vereine der Region zusammenarbeiten und dass der Talentstützpunkt prinzipiell offen ist für alle Talente (die aber nach speziellen Kriterien ausgewählt werden können), auch für Kinder aus Vereinen in anderen Bezirken, die räumlich angrenzen.

Bei Talentstützpunkten ist es mitunter angebracht, auch Spielern die Möglichkeit zu geben, während des Jahres einzusteigen.

Es darf nicht den Anschein erwecken, dass die GKL lediglich Vereinsjugendtrainingsmaßnahmen unterstützt.

 

Die GKL mischt sich nicht in den Aufbau des Trainings ein. Falls der Wunsch besteht, hilft aber Landestrainer Jaroslav Srokowski oder Ulrich Haag bzw. Nikolaus Sentef als Leistungssportreferenten gerne.

 

Dieses Jahr fand zum ersten Mal ein zentraler Trainertag der Stützpunkttrainer statt. Er soll nun jährlich stattfinden.

 

Zum finanziellen Zuschuss:

 

Zurzeit werden jedes Jahr 6.000 EUR in zwei Tranchen an die Talentstützpunkte ausgeschüttet. Der Stützpunktleiter richtet hierzu ein Konto ein bzw. nutzt ein bestehendes Konto z.B. eines Trägervereins.

Für die Abrechnung gibt es Honorarsätze; 10 EUR/Stunde für C-Trainer, 12,50 EUR/Stunde für B-Trainer; 15 EUR/Stunde für A-Trainer. Hinzu kommen 25% für die Vor- und Nachbereitung. Fahrtkosten des Trainers werden mit 0,30 EUR/gefahrenem Kilometer erstattet.

 

Seit zwei Jahren gewährt die GKL aber zunächst nur 66% der Abrechnung. Falls am Jahresende noch Gelder im Etatposten "Talentstützpunkte" sind, so werden sie zurzeit noch direkt ausgeschüttet. In 2007 konnten deshalb wieder 100% erreicht werden, in 2006 waren es weniger. Spätestens ab 2009 soll ein Teil des Geldes nach leistungssportlichen Gesichtspunkten vergeben werden.

 

Der Zuschuss der GKL deckt nicht die gesamten Kosten ab. Zum einen werden evtl. Trainer engagiert, für die ein höheres Honorar vorgesehen ist, zum anderen kostet die Organisation. Die bestehenden Talentstützpunkte in Baden-Württemberg sehen verschiedenartige Finanzierungen vor, sei es über einen Trägerverein oder den/die Bezirk/e oder Bezirksjugend/en, über die Beteiligung der beteiligten Vereine oder über die Eigenbeteiligung der Teilnehmer. Sollten überschüssige Mittel erwirtschaftet werden, so sollen die Mittel ins Folgejahr vorgetragen werden.