Leistungssportkonzeption Schach

Konzeption Leistungssportförderung der Gemeinsamen Kommission Leistungssport des Badischen Schachverbandes und des Schachverbandes Württemberg (GKL)

Stand: 27.09.2008

  1.   Ziele und Voraussetzungen
  2.   Organisation und Struktur der GKL
  3.   Herkunft und Einsatz der Finanzmittel
  4.   Kaderstruktur und Förderung; Aufnahmekriterien
  5.   Phasenablauf der Leistungssportförderung
  6.   Teilkonzeptionen
  7.   Stützpunkte / Hochburgen / Trainingsstätten
  8.   Trainer / Betreuer / Organisation
  9.   Gesundheitliche Betreuung/ Sportwissenschaftliche Forschungen
  10. Maßnahmen der sozialen Betreuung
  11. Wettkampfsystem

Beschlossen von der GKL Schach Baden-Württemberg am 02.04.2000
Beschlossen vom Verbandstag des Badischen Schachverbandes am 27.05.2000
Beschlossen vom erweiterten Präsidium des Schachverbandes Württemberg am 01.07.2000
Weiterentwickelt von der GKL im Dezember 2003
Bestätigt vom erweiterten Präsidium des Schachverbandes Württemberg am 31.01.2004
Bestätigt vom Verbandstag des Badischen Schachverbandes am 08.05.2004
Fortgeschrieben von der TA der GKL Schach Baden-Württemberg am 30.07.2006
Fortgeschrieben von der GKL Schach Baden-Württemberg am 27.9.2008

  1. Ziele und Voraussetzungen:

Die Konzeption Leistungssportförderung der Gemeinsamen Kommission Leistungssport (GKL) des Badischen Schachverbandes (BSV) und des Schachverbandes Württemberg (SVW) basiert sowohl auf Vorgaben des Deutschen Schachbundes (DSB) (Konzeption zur Leistungssportförderung im Deutschen Schachbund und Strukturplan 2006 – 2009) als auch auf Vorgaben des Landessportverbandes Baden-Württemberg (Förderkonzept Leistungssport) und ist mit diesen abgestimmt.

Unter Leistungssportförderung wird im Folgenden die Beratung und Unterstützung der talentiertesten, leistungswilligsten und spielstärksten Schachspieler und Schachspielerinnen in Baden-Württemberg auf deren Weg in die nationale und internationale Spitze verstanden.
Die Konzeption beinhaltet nicht die Trainingsinhalte bzw. die Trainer- und Übungsleiterausbildung. Diese sind in gesonderten Konzepten enthalten.
Nachfolgende Ausführungen beinhalten die Leitlinien und Maßnahmen auf Landesebene, soweit es in die Zuständigkeit des BSV und des SVW und ihrer Untergliederungen fällt.
Eine erfolgreiche Leistungssportförderung bedingt eine enge Zusammenarbeit auf allen Ebenen der Schachorganisation. Zudem wird das Elternhaus in die Fördermaßnahmen einbezogen.
Die Verantwortlichen für die Umsetzung der Leistungssportförderung im BSV und im SVW haben gegenüber den Kindern, Jugendlichen und den Elternhäusern eine soziale Verantwortung und stellen immer den zu Fördernden in den Vordergrund der Überlegungen.
So wird auch jegliche Empfehlung und Anwendung von erklärten Dopingmitteln (DSB, DOSB, IOC) missbilligt und verfolgt.

Ziele:

Die Leistungssportförderung soll im Einzelnen

  • in enger Verbindung mit den Elternhäusern, den Trainern, den Vereinen und Schulschachgruppen durch Talentfindung und Talentsichtung begabte Spieler erfassen und sie dabei beraten und unterstützen, durch systematisches Training ihre Spielstärke so zu steigern, dass die Begabtesten in einen Landeskader aufgenommen werden können
  • die Landeskaderathleten so fördern, dass sie in einen höheren Landeskader aufgenommen werden können
  • besonders begabte, entwicklungsfähige Nachwuchssportler in ihrer Spielstärke so fördern, dass sie in naher Zukunft in den D/C-Kader (bzw. C-Kader) des Deutschen Schachbundes aufgenommen werden
  • die spielstärksten Nachwuchsathleten (D/C-Kader, C-Kader) in Zusammenarbeit mit dem DSB so fördern, dass sie in einen höheren Bundeskader aufgenommen werden können

Diese Konzeption ist jährlich auf ihre Effektivität zu prüfen und bei Bedarf, mindestens alle vier Jahre, fortzuschreiben.

  1. Organisation und Struktur der GKL:

Die Leistungssportförderung in Baden und Württemberg wird zentral von der GKL durchgeführt.
Die GKL wird von den Schach-Landesverbänden gebildet. Beschlüsse von grundsätzlicher Bedeutung können nicht gegen die Stimmen eines Landesverbandes getroffen werden.
Die GKL gibt sich einen Geschäftsverteilungsplan. Dieser regelt die Zuständigkeit und Aufgaben von Einzelpersonen und Gremien/ Organisationseinheiten.
Die GKL wird durch den Leistungssportkoordinator (Geschäftsführer) vertreten, bei dessen Verhinderung durch die gesetzlichen Vertreter der beiden Schach­ver­bän­de.
Landestrainer, Leistungssportkoordinator und einzelne Gremiumsmitglieder können auch nicht-ehrenamtliche Mitarbeiter sein.
Personalangelegenheiten regeln die beiden Landesschachverbands­präsidenten gemeinsam regelmäßig in Abstimmung mit dem Leistungs­sportkoordinator.
Die GKL tagt mindestens einmal jährlich im großen Kreis.

Aufgaben der GKL sind insbesondere:

  • Fortschreibung und Kontrolle der Konzeption Leistungssportförderung
  • Aufstellen und Festlegung des Haushaltsplanes (nach Beschlüssen der Landesschachverbände)
  • Zusammenarbeit mit dem Deutschen Schachbund, Vertretung der beiden Schachverbände in und gegenüber der Kommission Leistungssport des Deutschen Schachbundes
  • Zusammenarbeit mit den Landesschachverbänden und –schach­jugenden
  • Ansprechpartner für den Landessportverband Baden-Württemberg im Bereich des Leistungssports
  • Erarbeitung und ständige Überprüfung der Kaderkriterien
  • Kaderaufstellung Landeskader
  • Betreuung des Landeskaders
  • Bestimmen der Arten der periodischen Fördermaßnahmen
  • Einrichtung und Führung des Landesleistungszentrums in Baden-Baden und eines/der Regionalen Spitzensportzentrums/-zentren
  • Zusammenarbeit mit dem Bundesstützpunkt Baden-Baden
  • Betreuung der Talentstützpunkte
  • Betreuung der Leistungsstützpunkte
  • Festlegung von Honorarsätzen
  • Disziplinarverantwortung für Honorarkräfte und angestellte Mitarbeiter (ausgenommen Leistungssportkoordinator und Landestrainer)
  1. Herkunft und Einsatz der Finanzmittel

Die GKL finanziert sich aus Mitteln der beiden Landesverbände, aus Zuschüssen des Landessportverbandes Baden-Württemberg, aus Zuschüssen Dritter und aus Eigenbeiträgen der geförderten Spieler, die ihrerseits von ihren Vereinen unterstützt werden sollen.

Der Einsatz der Mittel erfolgt gemäß dem von der GKL beschlossenen Haushaltsplan.

Aufgrund ihrer begrenzten Finanzmittel kann die GKL bei der Leistungsentwicklung der Athleten nur unterstützend tätig sein. Daher ist

bei der individuellen Trainings- und Wettkampfplanung auch im finanziellen Bereich eine Abstimmung zwischen Athlet, Eltern, Heimtrainer, Verein, den Schachverbänden, den Schachjugenden, dem DSB und der GKL von entscheidender Bedeutung.

Der Leistungssportkoordinator legt der GKL, den beiden Schachverbänden sowie dem Landessportverband einmal jährlich Rechenschaft über die Herkunft und die Verwendung der finanziellen Mittel ab.

Die Kasse der GKL wird jährlich geprüft. Die Prüfer werden von den Landesverbänden berufen, regelmäßig aus den bestellten Rechnungs-/ Kassenprüfern. Der Leistungssportkoordinator stellt durch die Art seiner Kassenführung sicher, dass die Herkunft und die Verwendung der Mittel für die Prüfer im Einzelnen nachvollziehbar sind.

  1. Kaderstruktur und Förderung; Aufnahmekriterien

Die GKL fördert mit dieser Konzeption im Rahmen der D-Kader-Förderung und der Talentförderung talentierte Kinder und Jugendliche bis zu einem Höchstalter von 18 Jahren und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten per Anschlussförderung Bundeskaderathleten sowie Spieler, die das Bundeskaderniveau haben bzw. erreichen können.

Allgemeine Kriterien für die Kaderaufnahme und den Verbleib im Kader sind:

  • Schachspezifische Leistung und Entwicklungspotential
  • Leistungsbereitschaft, Eigeninitiative, individueller Trainingsfleiß, Turnieraktivitäten
  • Wunsch der Athleten und ihrer Eltern nach Unterstützung durch die GKL
  • Sportliches und faires Verhalten bei nationalen und internationalen Meisterschaften und Wettbewerben
  • Gesunde und sportgerechte Lebensweise zur Ausschöpfung der individuellen Höchstleistung
  • Bereitschaft in Auswahlmannschaften mitzuwirken
  • Annahme der Trainings- und Turnier-Angebote der GKL
  • Erklärte Bereitschaft den nötigen Zeitaufwand für Training und Wettkampf zu erbringen

Förderung findet für folgende Kader-/ Leistungsstufen statt:

  • I. Talentfördergruppen
    In den Talentfördergruppen trainieren die talentiertesten Kinder U12 bzw. U10 im Einzugsbereich des jeweiligen Talentstützpunktes.
  • II. D1/D2-Kader
    U 14, U12, U10 und jüngere Spieler, die nach mehr als einem Jahr intensiver Beobachtung als besonders begabte Talente erkannt wurden, i.d.R. zugeordnet einem Leistungsstützpunkt
  • III. D3/D4-Kader
    U18, U16 und stärkere jüngere Spieler, deren bisherige Entwicklung eine deutliche Leistungssteigerung und die Aufnahme in einen Bundeskader erwarten lassen, zugeordnet einem Leistungsstützpunkt, dem/einem Regionalen Spitzensportzentrum und dem Landestrainer
  • IV. Anschlussförderung
    Besonders begabte Spieler, die bei weiterer systematischer Förderung die Entwicklung zu einem Weltklassespieler erwarten lassen. Die Förderungsmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Deutschen Schachbund.

Die Strukturierung der Kader trägt aufbauenden (entsprechend der Leistungsentwicklung) und pyramidenförmigen Charakter mit getrennten Leistungskriterien für männliche und weibliche Spieler.

Die Kadergrößen (Regelgröße) werden wie folgt festgelegt:

  • Talentfördergruppe:    maximal 10 Spieler pro Trainer
  • D1 – Kader:               14
  • D2 – Kader:               12
  • D3 – Kader:               10
  • D4 – Kader:               6
  • D/C – Kader:              wird vom Deutschen Schachbund festgelegt
  • C-Kader:                    wird vom Deutschen Schachbund festgelegt

Für die Aufnahme von Sportlern in die verschiedenen Kaderstufen werden leistungsbezogene Kriterien entwickelt, die abhängig vom Lebensalter sind. Die Kriteriengewichte können von Jahr zu Jahr variieren.
Die Entscheidungen beruhen in erster Linie auf dem Alter und auf der DWZ.
Folgende Merkmale bestimmen die Aufnahme- und Verbleibkriterien:

  • Höchstalter
  • Mindest-Wertungszahl
  • Herausragende Merkmale (z.B. Turniererfolge/-performance, Sichtungs-/ Testergebnisse)
  • Leistungsentwicklung
  • Relation Alter/Leistung

Sichtungen:

Sichtungen erfolgen sowohl bei speziellen Lehrgängen als auch bei Turnieren.
Vor der Aufnahme in die Talentfördergruppen und die D-Kader finden i.d.R. Sichtungslehrgänge statt.Bestandteil des Sichtungssystems für die D-Kader sind zudem die Grand-Prix-Turniere der Schachjugenden Baden und Württemberg.
Zu den Sichtungsturnieren sendet die GKL nach Möglichkeit kundige Talentsichter.
Ziel der Sichtung ist insbesondere die Herstellung eines persönlichen Kontaktes zu den Talenten, ihren Heimtrainern und ihren Eltern.

Darüber hinaus finden jährlich ein oder zwei zentrale U10-Tage statt, eine Kombination von Lehrgang für die Kinder und Informationsveranstaltung für deren Eltern.

5. Phasenablauf der Leistungssportförderung

Wer? Wie? Wo? Was?
Anfänger dezentral Verein/ Schule Allgemeine Jugendarbeit;

Talentfindung

Talent  

 

Verein Talentsichtung
Talentfördergruppen  

ê

Talentstützpunkt Talentförderung

 

D1/2-Kader, teilweise D3-Kader  

 

Leistungsstützpunkt/ Heimtrainer/ Lehrgänge Leistungsförderung
D3/4-Kader  

zentral

Lehrgänge/ RSSZ/ Heimtrainer/ Landestrainer/ BSP Leistungsförderung
D/C-Kader

 

 

C- bis A-Kader

Landestrainer/ Heimtrainer/
Bundesebene/ BSPBundesebene/ Heimtrainer/ BSP
Leistungsförderung

Das Trainingsangebot besteht aus Grundlagenangebot, Grundlagentraining (Talentfördergruppen), fortgeschrittenem Grundlagentraining (D1-Kader), Aufbautraining (D2-Kader), Leistungstraining (D3/4-Kader).

Die D-Kaderzusammensetzung erfolgt jährlich im September auf Vorschlag des Technischen Ausschusses und gilt für ein Jahr. Eine unter jährige Aufnahme ist nicht möglich. Ein Start der Förderung herausragender Athleten unter jährig ist möglich.
Die Verweilzeit in den Kadern kann im Regelfall sein:

Talentfördergruppe:    2-3 Jahre

D1/2-Kader:               2-3 Jahre

D3/4-Kader:               2-3 Jahre

D/C-Kader:                1-2 Jahre

Nach fünf Jahren im D-Kader wird eine finale Entscheidung über die weitere Förderung getroffen.
Ein früheres Ende der Förderung ist gegeben, wenn die Verbbleikriterien nicht erfüllt werden.

  1. Teilkonzeptionen

Die Teilkonzeptionen berücksichtigen:

  • Talentfindung
  • Talentsichtung
  • Talentförderung
  • Leistungsförderung
  • Anschlussförderung

Für Talentfördergruppen, D1/2- und D3/4-Kader gelten folgende Einzelheiten in Bezug auf Zuständigkeiten, Aufnahmekriterien, Einzelziele und Maßnahmen zur Leistungssteigerung:

Zuständigkeit:

Zuständig ist die GKL.
Stützpunkte: Die Ablauforganisation vor Ort obliegt dem jeweiligen Stützpunktleiter, bei entsprechender Abstimmung.

Aufnahmekriterien:

Die Aufnahmekriterien für die D-Kader sind in Kapitel 4. beschrieben.
In den Talentfördergruppen trainieren die talentiertesten Kinder im Einzugsbereich des jeweiligen Stützpunktes, sofern für diese eine begründete Aussicht auf baldige Aufnahme in den D-Kader besteht.

Einzelziele:

Erreichen der Wertungszahl, die zum Eintritt in den D-Kader bzw. in die nächsthöhere Kaderstufe qualifiziert.
Erfolge bei Grand-Prix-Turnieren (nur Talentfördergruppen), Landes- und Bundesmeisterschaften, im Wettkampfplan definierten Turnieren.

Maßnahmen zur Leistungssteigerung:

Die hauptsächlichen Maßnahmen sind

  • Training gemäß Rahmentrainingsplan
  • Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Trainer (evtl. per Internet)
  • Training mit Schachprogrammen, Schachdatenbanken und auf Schachservern
  • Häufiger Kontakt zu erfahrenen und starken Schachspielern (evtl. per Internet)
  • Sammeln von Wettkampferfahrung
  • Teilnahme an von der GKL durchgeführten Trainingsmaßnahmen
  • Gesunde Lebensweise, einschließlich Ausgleichssport

Trainingsumfang (jeweils ohne Wettkampfpartien):

Talentfördergruppe:    3-6 Stunden pro Woche

D1/2-Kader:               6-12 Stunden pro Woche

D3/4-Kader:               15-20 Stunden pro Woche

Der Trainerstab und der Landestrainer beraten die Kaderathleten bei der Aufstellung ihres individuellen Trainingsplans und stimmen die Inhalte der zentralen Lehrgänge auf die Trainingspläne der Kaderathleten ab.

  1. Stützpunkte/ Trainingsstätten
  1. Olympiastützpunkte
  2. Bundesstützpunkte
  3. Landesleistungszentrum (LLZ)
  4. Regionales Spitzensportzentrum (RSSZ)
  5. Leistungsstützpunkte/ Talentzentren
  6. Hochburgen
  7. Weitere Stätten
  1. Olympiastützpunkte

Zurzeit keine Einbindung vorgesehen.
(Eine Ausnahme bilden die sportmedizinischen Einrichtungen an den Olympiastützpunkten.)

  1. Bundesstützpunkt
    Die GKL nutzt die Angebote des Bundesstützpunkts Baden-Baden und stimmt sich mit ihm ab.
    Der Bundesstützpunkt Baden-Baden wurde im November 2006 rückwirkend zum 1.1.2006 vom Bundesinnenministerium bestätigt. Er ist seit Mai 2008 organisatorisch als Abteilung ins Schachzentrum Baden-Baden eingebunden.
  2. Landesleistungszentrum (LLZ)
    Das existierende LLZ in Baden-Baden wird genauer unter dem Punkt „Regionales Spitzensportzentrum“ beschrieben.
    Im Mai 1998 wurde die Schach-Akademie am Schachzentrum Baden-Baden eröffnet. Im Jahre 1999 wurde sie mit dem Betrieb des LLZ beauftragt.
  3. Regionales Spitzensportzentrum (RSSZ)
    Die GKL betreibt ein RSSZ in Baden-Baden in Zusammenarbeit mit dem Schachzentrum Baden-Baden e.V. Dem RSSZ ist zurzeit der Landestrainer zugeordnet.Ein RSSZ ist ausgezeichnet durch:a)   Verwurzelung von Schach in der Stadt bzw. in der Region
    – Historie
    – Umfeld
    – Öffentlichkeit
    – Schulen
    – Stadt
    – Unternehmen
    – Open/ Turniereb)   Systematischer Leistungsaufbau/Trainingsmöglichkeiten von der Talentförderung bis zum Spitzensport von Bundeskaderathleten:
    – Schulen/ Grundschulen/ Internate/ Partnerschulen
    – Vereine vor Ort (von Kreisklasse bis Bundesliga)
    – Jugendhäuser
    – Umliegende Vereine
    – Projekte
    – Talentstützpunkt
    – Leistungsstützpunkt
    – Open/ Turniere/ Veranstaltungen
    – Zuzug Leistungsträger
    – GM/ IM vor Ort wohnhaft
    – Bundeskaderathleten vor Ortc)    Räumliche Möglichkeiten
    – Möglichkeiten für tägliches Training

    d)   Personelle Möglichkeiten
    – Trainer (Ausstattung, Qualifikation, Qualifizierung)
    – Fachkräfte für Organisation
    – Lehrer für Stützunterricht

    e)   Betreuungsleistungen für Athleten
    – Möglichkeiten für Stützunterricht
    – Vermitteln von Entwicklungsgespräche (berufl./ sportl. Entwicklung)

    Das Betreiben eines weiteren RSSZ ist möglich, falls entsprechender Bedarf vorhanden ist, die obigen Punkte erfüllt sind und finanzielle Mittel bereitstehen.

  4. Leistungsstützpunkte/ Talentzentren
    Neben den Möglichkeiten des/eines RSSZ werden Athleten an Stützpunkten trainiert. Diese Stützpunkte werden i.d.R. an Schach-Hochburgen installiert.A) LeistungsstützpunkteB) TalentstützpunkteA)   LeistungsstützpunkteIn Leistungsstützpunkten werden Förderbereiche von der Eingangssichtung über die Talentförderung bis zur unteren D-Kader-Förderung betreut.
    Die in der Regel zwei Leistungsstützpunkte in Baden-Württemberg werden jährlich einer Schach-Hochburg zugewiesen, abhängig von der räumlichen Nähe der D-Kader-Athleten.
    Leitender Trainer des Stützpunktes soll ein A- oder B-Trainer sein, in der Organisation durch einen Stützpunktleiter entlastet.
    Der Stützpunktleiter und der leitende Trainer werden von der GKL eingesetzt bzw. bestätigt. Sie berichten an die GKL und rechnen ihr gegenüber ab. Der Stützpunktleiter arbeitet hier zeitnah zu.
    Trainingspläne werden mit dem Landestrainer abgestimmt.

    B)   Talentstützpunkte

    In Talentstützpunkten werden Förderbereiche von der Eingangssichtung über die Talentförderung bis zum Sprung in die Landeskaderförderung betreut.

    Jeder Schach-Hochburg ist nach Möglichkeit ein Talentstützpunkt angegliedert. Weitere Talentstützpunkte können gegründet werden, mit Anbindung an einen spielstarken Verein. Die Talentstützpunkte sind nicht auf einen Verein oder einen Bezirk/ Kreis beschränkt.

    Leitender Trainer des Stützpunktes sollte ein B-Trainer sein, in der Organisation durch einen Stützpunktleiter entlastet.

    Der Stützpunktleiter und der leitende Trainer werden von der GKL eingesetzt bzw. bestätigt. Sie berichten an die GKL und rechnen ihr gegenüber ab. Der Stützpunktleiter arbeitet hier zeitnah zu.

    Trainingspläne werden mit dem Landestrainer abgestimmt.

  5. Hochburgen

    Hochburgen werden definiert als Orte/ Regionen, in denen– ein besonders leistungsstarker Verein ansässig ist
    – Schach über längere Zeit aktiv ist
    – Schach besonders leistungsstark ist
    – Schach erfolgreich ist
    – Schach in der Öffentlichkeit präsent und verankert ist
    – geeignete qualifizierte Trainer ansässig sind
    – geeignete Trainings- und Wettkampfstätten vorhanden sind
    – Schach kompetent und erfahren organisiert wird
    – Aktivitäten von der Talentförderung bis hin zur Kaderförderung   stattfinden
    – ein materielles Umfeld vorhanden ist, das die Bindung leistungsstarker Athleten erlaubtDie Hochburgen werden regelmäßig von der GKL festgestellt.
  6. Weitere Stätten

    Die Karpow-Schachakademie Hockenheim bietet in Wechsel mit anderen und DSB-eigenen Stätten und in Kooperation mit dem Deutschen Schachbund und der GKL bis zumindest 2008 Trainingsangebote für die Jugendolympiamannschaften des Deutschen Schachbundes (Trainingsstützpunkt der Jugendolympiamannschaften).
  1. Trainer/ Betreuer/ Organisation

Alle Trainer, Betreuer und Organisatoren sind dem Ehrenkodex für Trainer und Jugendmitarbeiter verpflichtet, wie er von der Sportorganisation vorgegeben wird.

A) Trainer

Den Trainerstab der GKL bilden die Trainer, die für den Leistungssport eingesetzt werden. Dies sind in der Regel A-Trainer und B-Trainer.
In der Talentförderung werden vereinzelt C-Trainer eingesetzt, bei Führungsverantwortung durch einen höher qualifizierten Trainer.
Die Organisation der schachspezifischen Ausbildung wird vom Landestrainer geführt. Dieser ist verantwortlich für Jahrestrainingspläne der Kaderathleten und der Stützpunkte.
Von der GKL eingesetzte Trainer müssen sich entsprechend der Regelungen für lizenzierte Trainer fortbilden bzw. sollen sich weiter qualifizieren.
Der Landestrainer wirkt an der Aus- und Fortbildung mit.

Heimtrainer:

Ein Heimtrainer ist ein Trainer, mit dem ein Kaderathlet regelmäßig (mindestens vierzehntägig) zusammenarbeitet und zu dem eine besondere Vertrauensbeziehung besteht. Der Landestrainer berät die Heimtrainer i.d.R. bei ihrer Tätigkeit.

Landestrainer:
Seine Zuständigkeiten sind in Kapitel 2. geregelt.
Der Landestrainer ist zurzeit auf Honorarbasis angestellt. Eine Fest­anstellung wird angestrebt.

B) Betreuer

Bei Maßnahmen der GKL setzt diese i.d.R. zusätzlich Betreuer ein. Diese kümmern sich um den nicht dem Schachtraining zugehörenden Teil der Vor-Ort-Organisation.

C) Organisation

Neben der inhaltlichen Ausgestaltung des Trainings und der Trainings­maßnahmen bedarf die Talent- und Leistungsförderung der kompe­ten­ten Organisation.
Neben der zentralen Organisation durch den Leistungssportkoordinator und die Leistungssportreferenten haben alle Stützpunkte Stützpunkt­leiter, die den verwaltungstechnischen Teil koordinieren. Für Lehrgänge und andere Maßnahmen können Maßnahmenverantwortliche eingesetzt werden.

  1. Gesundheitliche Betreuung/ Sport-wissenschaftliche Forschungen

D-Kader-Athleten machen eine sportmedizinische Untersuchung beim Einstieg in den D-Kader, die vom Landesportverband bezuschusst wird.
Die Karpow-Schachakademie Hockenheim schreibt zweijährig (erstmals 2006) einen Wissenschaftsgebieten übergreifenden Wissenschaftspreis Schach aus. Experten aus verschiedenen Hochschulbereichen (wie Psychologie, Geschichtsforschung, Medizin) bewerten die Qualität und erkennen den Preis zu.
Die GKL erkennt den Ansatz zum Aufbau eines Deutschlandweiten Netzwerkes in schachrelevanten Wissenschaften.

  1. Maßnahmen der sozialen Betreuung

A) Stützunterricht

B) Finanzielle Maßnahmen (GKL-Hilfsfonds)

C) Entwicklungsgespräche (beruflich/ sportlich)

Maßnahmen zur sozialen Betreuung finden im Einzelfall statt.

 

A) Stützunterricht

Die GKL unterstützt nach Möglichkeit die Kaderathleten bei der Einbindung von Stützunterricht in den Tagesablauf der Athleten durch Lehrer, die mit den Stützpunkten zusammenarbeiten. Das Zuschussantragswesen wird von der GKL gemanagt.

B) Finanzielle Maßnahmen

Finanzielle Maßnahmen sind eingebettet in spezielle Maßnahmen, individuell zugeschnitten auf den Kaderathleten.
Die GKL gewährt im Rahmen eines Hilfsfonds zusätzlich Gelder für Kinder und Jugendliche aus finanziell schwachem Elternhaus. Lehrgangsgebühren werden für diese in der Regel nicht erhoben.

C) Entwicklungsgespräche

Es finden ständige Beratungen mit den Kaderathleten über ihre berufliche und sportliche Entwicklung statt. Für die Gespräche über die sportliche Entwicklung sind Landestrainer und Leistungssportkoordinator zuständig. Die GKL bzw. der Leiter des RSSZ vermitteln Ansprechpartner für die berufliche Entwicklung.

  1. Wettkampfsystem

Das Wettkampfsystem untersteht nicht der Zuständigkeit der GKL. Die Leistungssportreferenten wirken jedoch auf die zuständigen Gremien der Schachverbände und Schachjugenden in Baden-Württemberg ein, sowie mittelbar über die Kommission für Leistungssport des Deutschen Schachbundes auf diejenigen des Deutschen Schachbundes und der Deutschen Schachjugend.

Wettkampfhöhepunkt für Kaderathleten sind die deutschen Jugendeinzelmeisterschaften als einziges Qualifikationsturnier für Jugend-Europa- und Weltmeisterschaft.

Einzelnen, besonders talentierten Spielern bietet die GKL in Kooperation mit Partnern besondere Turnierangebote, auch im Ausland, insbes. zur Erzielung internationaler Titel-Normen.

Der Landestrainer berät die D-Kaderathleten bei der Aufstellung eines Wettkampfplans.

Zum aktuellen Wettkampfsystem siehe Anlage „Abriss des Wettkampfsystems in Baden-Württemberg und Deutschland“. Das internationale Wettkampfprogramm ist im Strukturplan des Deutschen Schachbundes beschrieben.

Anlage Geschäftsverteilungsplan

Geschäftsverteilungsplan der GKL

beschlossen von der GKL am 8.10.2005
fortgeschrieben von der GKL am 27.9.2008

Für die Leistungssportförderung in Baden und Württemberg ist die GKL zuständig.

Die GKL wird durch den Geschäftsführer (Sprachgebrauch des LSV: Leistungssportkoordinator) vertreten, bei dessen Verhinderung durch die gesetzlichen Vertreter der beiden Schachverbände.

Die Arbeitsgremien der GKL sind:

A) Technischer Ausschuss der GKL (TA der GKL)

B) GKL

Zusammensetzung der Arbeitsgremien:

A) TA der GKL:

– Geschäftsführer
– Leistungssportreferenten BSV und SVW
– Landestrainer
– ein Mitglied der DSB-Leistungssportkommission aus Baden-Württemberg

B) GKL :

– Mitglieder der TA der GKL
– Präsidenten BSV und SVW oder deren Vertreter
– Vorsitzende SJB und WSJ oder deren Vertreter

An der Sitzung des TA der GKL nehmen die Vorsitzenden der SJB und der WSJ oder deren Vertreter zur Thematik „Kadernominierung / Kaderkriterien“ stimmberechtigt teil.

Aufgaben der GKL:

Die Aufgaben der GKL sind in der Konzeption Leistungssportförderung der GKL beschrieben.
Einzelne Aufgaben sind den Gremien der GKL oder Einzelpersonen bzw. Organisationseinheiten zugeordnet, insbesondere die unten aufgeführten.

            TA der GKL:

  • Treffen der laufenden Entscheidungen, die über die Zuständigkeit der Einzelpersonen hinausgeht
  • Vorberatung der Sitzungen der GKL
  • Zusammenarbeit mit dem Deutschen Schachbund, Vertretung der beiden Schachverbände in der Leistungssportkommission des Deutschen Schachbundes
  • Erarbeitung und ständige Überprüfung der Kaderkriterien
  • Beschlussvorlage für die Kaderaufstellung
  • Vorschlagsverantwortung für Bundeskadernominierung

            Geschäftsführer:

  • Ansprechpartner für den Landessportverband Baden-Württemberg im Bereich des Leistungssports
  • Organisatorische Abwicklung der GKL und ihrer Maßnahmen für den nicht-schachspezifischen Teil
  • Verwaltungstechnische und kaufmännische Abwicklung der GKL und ihrer Maßnahmen
  • Ansprechpartner für Kaderathleten, Eltern
  • Ansprechpartner für Deutschen Schachbund sowie für Förderer (Gemeinden, Sponsoren)
  • Terminplanung
  • Korrespondenz der GKL
  • PR-Arbeit (extern/intern), Herausgabe von Kaderinformationen
  • Koordination Beschlussvorlage für die Kaderaufstellung
  • Vorsitz der GKL-Sitzungen
  • Vor- und Nachbereitung der GKL-Sitzungen

            Leistungssportreferenten BSV und SVW:

  • Organisatorische Abwicklung der Maßnahmen der GKL für den schachspezifischen Teil (in Absprache mit dem Landestrainer)
  • Ansprechpartner für Kaderathleten, Eltern
  • Kontakt zu den Landeskaderathleten und den baden-württembergischen Bundeskaderathleten
  • Kontakt zum Trainerpool
  • Sichtungen bei Turnieren (nach Absprache mit dem Landestrainer)

            Landestrainer:

  • Organisatorische Abwicklung der Maßnahmen der GKL für den schachspezifischen Teil (in Absprache mit den Leistungssportreferenten) inkl. Trainerauswahl
  • Kontaktpflege zu Kaderathleten, Eltern
  • Fortschrittsberichte über Landeskaderathleten
  • Trainingspezifische Maßnahmen sowie deren Vor- und Nachbereitung
  • Besprechung von Jahrestrainingsplänen
  • Betreuung und Beratung der Landeskaderathleten in Training und Wettkampf
  • Zusammenarbeit mit den Heimtrainern der Kaderathleten
  • Entwicklung der Trainingslehrpläne für die Kadermaßnahmen (in Abstimmung mit den Leistungssportreferenten)
  • Koordination der Talentstützpunkte im Schachspezifischen
  • Aufbau und teamorientierte Leitung des Trainerstabs
  • Mitarbeit in Aus- und Fortbildung von Trainern
  • Erstellung von Lehrmaterial
  • Einsatzplanung für den Trainerstab (Lehrgänge, Meisterschaften)
  • Regelmäßige Berichterstellung über Maßnahmen und Tätigkeit

            Schachjugenden:

  • Mitarbeit im TA der GKL
  • Freiplatzvergabe bei den Landesmeisterschaften
  • Durchführung des Grand-Prix
  • Organisatorische Durchführung der Deutschen Jugendeinzelmeisterschaften und der Deutschen Ländermeisterschaft; Trainerauswahl bei den beiden Meisterschaften (in Zusammenarbeit mit dem Landestrainer)
  • Vorschlagsrecht für Kaderaufstellungen

Definitionen:

Trainerpool:          Gesamtheit der akkreditierten Trainer in Baden-Württemberg
Trainerstab:          Trainer, mit denen die GKL zusammenarbeitet

Beschlussfassungen:

Bei Beschlüssen zählt die einfache Mehrheit der Abstimmenden, Enthaltungen sind nicht mitzuzählen. Es wird offen abgestimmt. Votieren die Vertreter einer der beiden Landesverbände komplett gegen eine Vorlage, so soll diese neu beraten werden.

In dringenden oder einfachen Fällen können Abstimmungen per E-Mail durchgeführt werden.

Anlage „Abriss des Wettkampfsystems in Baden-Württemberg und Deutschland“

Baden/ Württemberg:

Mannschaftswettkämpfe (für Erwachsene) sind hierarchisch gegliedert, von Kreisklasse C bis 1. Bundesliga, mit Auf-/ Abstiegssystem.

Einzelwettkämpfe sind in Baden hierarchisch gegliedert, mit Auf-/ Abstiegssystem, jedoch ist der Quereinstieg möglich. Insbesondere für Kaderathleten gibt es diese Möglichkeit.

Einzelwettkämpfe sind in Württemberg Qualifikationsturniere.

Jugendmeisterschaften in Baden und Württemberg sind Qualifikationsturniere, für Kaderathleten gibt es die Möglichkeit des Quereinstiegs.

Für Sportler unter 14 Jahren haben die Schachjugenden ein Grand-Prix-Turniersystem geschaffen, mit verkürzter Bedenkzeit.

Badische Vereinsjugendmannschaftsmeisterschaften finden als Qualifikationsturnier ab Bezirksebene, württembergische als Ligasystem statt.

Der Schulschachwettbewerb läuft in verschiedenen Klassen als Mannschaftswettbewerb auf Schulamts-, Oberschulamts-, Baden-Württemberg-Ebene als Qualifikationsturnier. Zusätzlich gibt es jährlich einen eintägigen Schulschachpokal, an dem jede Schule mehrere Mannschaften stellen kann.

Bei Ländervergleichen werden für die beiden Landesverbände grundsätzlich auch Jugendliche eingesetzt.

Verschiedene offene Turniere werden den Kaderathleten von der GKL zur Teilnahme empfohlen.

Deutschland/ international:

Bundekader-Athleten qualifizieren sich direkt für deutsche Jugendmeisterschaften, die es in den Altersklassen U10, U12, U14, U16 und U18 gibt. Parallel finden Mädchenmeisterschaften statt.

Zusätzlich qualifizieren sich die badischen und württembergischen Meister, bei den unteren Altersklassen die Erstplatzierten.

An der Mannschaftsmeisterschaft für Landesverbände nimmt jeweils eine Mannschaft für Baden, eine für Württemberg teil.

Deutsche Vereinsmannschaftsmeisterschaften gibt es für verschiedene Klassen.

Die deutschen Schulschachwettbewerbe finden als Qualifikationsturnier in mehreren Klassen statt.

Die Deutsche Schachjugend führt jedes Jahr mehrere Ländervergleiche durch.

Die Qualifizierungen für Europa- und Weltmeisterschaften richten sich nach den Nominierungskriterien des Deutschen Schachbundes. Der Stand von Juni 2008 hängt an.

Die Deutsche Schachjugend beschickt sporadisch weitere internationale Wettbewerbe, vorzugsweise mit Bundeskaderathleten.

In Deutschland und international gibt es eine Fülle von offenen Turnieren.

Nominierungskriterien für internationale Einsätze im Jugendbereich, insbesondere bei Jugendeuropa- und Weltmeisterschaften

Stand: Juni 2008

Die Kriterien zur Nominierung von Spielerinnen und Spielern zu den Jugendeuropa- bzw. Weltmeisterschaften wurden 1999 von der Kommission Leistungssport aufgestellt. Sie wurden seitdem durch die Kommission Leistungssport mehrfach  präzisiert und ergänzt und haben sich in der Praxis bewährt.

Bei den Nominierungen zu den Jugendeuropa- und Weltmeisterschaften (Altersklassen U-8 bis U-18) sind die nachfolgenden Kriterien zu beachten. Sie gelten entsprechend für die Nominierung zu anderen internationalen Jugendturnieren, für die der DSB eine Einladung erhält.

A ) Nominierung durch den DSB

Der Deutsche Schachbund erhält bei den Europa- und Weltmeisterschaften in jeder Altersklasse einen Startplatz. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung trägt der jeweilige Ausrichter. Der DSB nimmt diese Startplätze grundsätzlich wahr; ein Verzicht bedarf des Beschlusses der Kommission Leistungssport. In Ausnahmefällen kann die Kommission Leistungssport weitere Spieler auf Kosten des DSB nominieren. Von allen Startern kann eine Eigenleistung erhoben werden.

  1. Allgemeine Kriterien
  • Kaderzugehörigkeit
  • konstant steigender Leistungskorridor in den letzten Jahren (in der Regel in den beiden letzten Jahren)
  • nationale und internationale Erfolge (DEM, EM, WM, intern. Turniere), Performance besser als eigene Elo/DWZ
  • bei älteren Jahrgängen: aussagekräftige Elo-Zahl (mindestens 24 ausgewertete Elo-Partien)
  • aussagekräftige DWZ (Mindestzahl Auswertungen bzw. Mindesthöhe DWZ)
  • Gewichtung von Leistung zum Alter
  • sportliche, auf höchstmögliche Leistung ausgerichtete Lebensweise während eines Turniers
  • Eigeninitiative, Leistungsbereitschaft, ausgeprägte Turnieraktivität
  • Nervenstärke, psychische Belastbarkeit
  • Internationale Spielstärke (erwartete vordere Platzierung, mindestens erste Tabellenhälfte)
  • Annahmebereitschaft von Förderungsmaßnahmen, Teamfähigkeit
  • Zusammenarbeit mit Bundestrainer bzw. Bundesnachwuchstrainer

II. Spezielle Kriterien

  1. Kaderzugehörigkeit

Es können grundsätzlich nur Spieler nominiert werden, die entweder einem Kader des Deutschen Schachbundes angehören oder im betreffenden Jahr den Titel des Deutschen Meisters errungen haben

.Ausnahmen sind möglich in den untersten Altersgruppen (U-8 bis U-12), sofern diese Altersklassen beschickt werden sollen, da in diesem Bereich nur ganz wenige Spieler aus den Landeskadern den Weg in die D/C-Kader des Deutschen Schachbundes gefunden haben.

  1. Teilnahme Deutsche Einzelmeisterschaften

Nominiert werden kann nur, wer als Kaderspieler an den Deutschen Einzelmeisterschaften teilgenommen hat. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung durch den Bundesnachwuchstrainer.

B ) Teilnahme an den Europa- und Weltmeisterschaften auf Selbstzahlerbasis

Der Deutsche Schachbund kann nach den derzeit gültigen Regularien bei den Jugendeuropa- und Weltmeisterschaften weitere Spieler nominieren, für die die vollen Kosten zu tragen sind. Spieler, die nachfolgenden Nominierungskriterien erfüllen, haben das Recht, entweder bei der Europameisterschaft oder der Weltmeisterschaft ihrer Altersklasse zu starten; ein Doppelstartrecht gibt es nicht.

Diese Spieler sind verpflichtet, alle anfallenden Kosten (z. B. Startgeld, Unterkunft, Verpflegung, vom Ausrichter erhobene Organisationskosten) selbst zu tragen (Selbstzahler). Die Meldung der Selbstzahler erfolgt durch den DSB an den Veranstalter, falls bis zu einem festgesetzten Stichtag ein Vorschuss, der nach Möglichkeit alle voraussichtlichen Kosten abdeckt, an den DSB überwiesen wurde. Selbstzahler organisieren ihre Anreise, die Unterbringung von Begleitpersonen und eine Unterstützung durch Trainer selbst – der DSB leistet nur Minimalunterstützung (Rechnungsstellung, Meldung, Auskünfte und Informationen). Vor Ort ist der Delegationsleiter des DSB in Problemfällen Ansprechpartner, er organisiert aber in der Regel weder Vor- und Nachbereitung der Runden, noch die Freizeitgestaltung für die Selbstzahler.

Nominierungskriterien

  1. Kaderspieler

Kaderspieler haben ein Startrecht als Selbstzahler, falls sie bei der einen Platz unter den ersten acht belegt haben oder punktgleich mit Platz 8 sind. Spielen Kaderspieler nach Absprache mit dem Bundesnachwuchstrainer nicht in ihrer Altersgruppe, besteht das Startrecht unabhängig vom Abschneiden. Haben Kaderspieler aus triftigen Gründen an der Deutschen Jugendeinzelmeisterschaft nicht teilgenommen, entscheidet der Bundesnachwuchstrainer.

  1. Platzierung 1 bis 6 bei den DEM U10, U12

Spieler, die einen Platz unter den ersten sechs bei den letzten Deutschen Jugendeinzelmeisterschaften in den Altersklassen U-10 oder U-12 belegt haben, haben ein Startrecht als Selbstzahler.

  1. Plätze 1 bis 3 bei den DEM U10 w ,U12 w, U14, U14w, U16, U16w U18, U18w

Spieler, die einen der ersten drei Plätze bei den letzten Deutschen Jugendeinzelmeisterschaften in einer anderen Altersklasse belegt haben, haben ein Startrecht als Selbstzahler.

  1. Nominierung nach Performance-Leistung

Auf Selbstzahlerbasis können nicht direkt Berechtigte der Jahrgänge 9 bis 12  teilnehmen, sofern sie eine Performance-Qualifikation gemäß der nachfolgenden Tabelle erzielen. Diese ist in zwei Turnieren nach der DEM und vor dem Meldetermin der JEM oder JWM zu erspielen, einzureichen und durch den Bundesnachwuchstrainer zu bestätigen. Es kann sich dabei um eine DWZ- oder eine Elo- Performance handeln.

Wird die erforderliche Performance um mindestens 200 Punkte übererfüllt, genügt ein Turnier.

Der Spieler muss bei der Erzielung der Performance-Norm einschließlich des Qualifikationsturniers mindestens acht gewertete Turniere aufweisen (DWZ-Indez > 7).

Alter/Geschlecht
Performance
Alter/Geschlecht
Performance
U 8 w > 1000 U 8 > 1200
U 9 w > 1200 U  9 > 1400
U10 w > 1400 U10 > 1600
U11 w > 1600 U11 > 1800
U12 w > 1800 U12 > 2000