Ausschussordnung

Ausschussordnung des Vereins
Gemeinsame Kommission Leistungssport Schach in Baden-Württemberg e.V.
§ 1 Bildung von Ausschüssen
  1. Der Verein bildet gem. §11 der Satzung folgende Ausschüsse:

    1. Präsidialausschuss

    2. Nominierungsausschuss

    3. Ausbildungsausschuss

    4. Talentstützpunktausschuss

  2. Die Zusammensetzung und die Aufgaben der Ausschüsse ergeben sich aus nachfolgenden §§ 2 bis 6. Den Vorsitz der jeweiligen Ausschüsse hat die Geschäftsleitung. Sie sorgt für eine sachgerechte Terminierung der Ausschüsse und lädt die jeweiligen Mitglieder zu den Ausschusssitzungen ein. Soweit notwendig, vollzieht sie Beschlüsse der Ausschüsse.

§ 2 Präsidialausschuss
  1. Der Präsidialausschuss besteht aus den Leistungssportreferenten der Schachverbände Baden und Württemberg, dem Landestrainer, dem Delegierten aus Baden-Württemberg in der Leistungssportkommission des DSB und der Geschäftsführung.

  2. Der Präsidialausschuss hat folgende Aufgaben:

    1. Mitarbeit bei der Vorbereitung der Mitgliederversammlung

    2. Vorschlagsverantwortung für die Bundeskadernominierung

    3. Evaluation und Monitoring der Kadermaßnahmen

    4. Konzeption und Umsetzung der Fördermaßnahmen auf Basis des Rahmentrainingsplanes des DSB

    5. Fortschreiben der Leistungssportkonzeption

    6. Betreuung der Kaderathleten

§ 3 Nominierungsausschuss
  1. Der Nominierungsausschuss besteht aus dem Präsidialausschuss, den Verbandstrainern, einem gewählten Vertreter aus dem Kreis der Leiter der geförderten und anerkannten Talentstützpunkte und den Jugendorganisationen der Schachverbände in Baden und Württemberg.

  2. Der Nominierungsausschuss hat folgende Aufgaben:

    1. Erarbeitung und ständige Überprüfung der Kaderkriterien und des Landes- und Talentkader Nominierungsprozesses

    2. Aufstellung des Landes- und Talentkaders

    3. Festlegung potentieller Nachrücker und weiterer einzuladender Athleten

§ 4 Ausbildungsausschuss
  1. Der Ausbildungsausschuss besteht aus dem Präsidialausschuss und den Ausbildungsreferenten der Schachverbände Baden und Württemberg

  2. Der Ausbildungsausschuss hat folgende Aufgaben:

    1. Abstimmung der Ausbildungsangebote für Trainer und Übungsleiter in Bezug auf den Leistungssport

    2. Angebote für Trainerfortbildung anbieten

§ 5 Talentstützpunktausschuss
  1. Der Talentstützpunktausschuss besteht aus dem Nominierungsausschuss und den Vertretern der Talentstützpunkte

  2. Der Talentstützpunktausschuss hat folgende Aufgaben:

    1. Fortschreiben der Kriterien zur Verteilung der Gelder nach leistungssportlichen Gesichtspunkten

    2. Erstellen und Fortschreiben der Konzeption zur Talentförderung in den Talentstützpunkten auf Basis des Rahmentrainingsplanes des DSB

    3. Unterstützung beim Landes- und Talentkader Nominierungsprozess

§ 6 Inkrafttreten
  1. Die Ausschussordnung kann von der Mitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit geändert werden.

  2. Die Ausschussordnung wurde am 24.09.2016 von der Mitgliederversammlung beschlossen. Sie tritt sofort in Kraft.

  3. Die Ausschussordnung wurde am 21.11.2021 von der Mitgliederversammlung geändert. Die Änderungen treten sofort in Kraft.