Geschäftsordnung der Geschäftsführung des Vereins
Gemeinsame Kommission Leistungssport Schach in Baden-Württemberg e.V.
§ 1 Geschäftsführung
Der Vorstand des Vereins richtet gem. § 10 Abs. 1 S. 3 der Satzung eine Geschäftsführung ein; er beruft einen Geschäftsführer.
§ 2 Aufgaben der Geschäftsführung
Der Vorstand ermächtigt die Geschäftsführung, für ihn folgende Aufgaben wahrzunehmen:
-
Bearbeitung der verwaltungsmäßigen Aufgaben des Vereins,
-
Leitung der in der Ausschussordnung festgelegten Ausschüsse,
-
Wahrnehmung der in der Beitrags- und Finanzordnung der Geschäftsführung übertragenen Aufgaben,
-
allgemeine Finanzplanung,
-
Vorbereitung des Haushaltsplans,
-
Vorbereitung und Nachbereitung der Mitgliederversammlung,
-
Durchführung, Finanzierung und Abrechnung der beschlossenen Maßnahmen.
§ 3 Weisungsrecht
Der Vorstand kann allgemein oder im Einzelfall der Geschäftsführung Weisungen erteilen.
§ 4 Berichtspflichten
Die Geschäftsführung berichtet dem Vorstand periodisch jedes Quartal über ihre Tätigkeit.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung hat der Vorstand am 24.09.2016 beschlossen. Sie tritt sofort in Kraft. der Geschäftsführung des Vereins
Gemeinsame Kommission Leistungssport Schach in Baden-Württemberg e.V.
§ 1 Geschäftsführung
Der Vorstand des Vereins richtet gem. § 10 Abs. 1 S. 3 der Satzung eine Geschäftsführung ein; er beruft einen Geschäftsführer.
§ 2 Aufgaben der Geschäftsführung
Der Vorstand ermächtigt die Geschäftsführung, für ihn folgende Aufgaben wahrzunehmen:
-
Bearbeitung der verwaltungsmäßigen Aufgaben des Vereins,
-
Leitung der in der Ausschussordnung festgelegten Ausschüsse,
-
Wahrnehmung der in der Beitrags- und Finanzordnung der Geschäftsführung übertragenen Aufgaben,
-
allgemeine Finanzplanung,
-
Vorbereitung des Haushaltsplans,
-
Vorbereitung und Nachbereitung der Mitgliederversammlung,
-
Durchführung, Finanzierung und Abrechnung der beschlossenen Maßnahmen.
§ 3 Weisungsrecht
Der Vorstand kann allgemein oder im Einzelfall der Geschäftsführung Weisungen erteilen.
§ 4 Berichtspflichten
Die Geschäftsführung berichtet dem Vorstand periodisch jedes Quartal über ihre Tätigkeit.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung hat der Vorstand am 24.09.2016 beschlossen. Sie tritt sofort in Kraft.